Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 51

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Scherb. – Bitte.

11.46

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Bankwesengesetz ist im wesentlichen eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, wie schon gesagt wurde, die dem System der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung entspricht. Einlagen in der Höhe von rund 275 000 S finden damit im Insolvenzfall eine Absicherung, was natürlich zu begrüßen ist. Zusätzlich wird der Konsument durch die verstärkte Aushangpflicht besser informiert.

An diesem Gesetz gibt es jedoch für mich grundsätzliche Kritikpunkte, die von uns auch schon bei vielen anderen Gesetzesvorlagen vorgebracht wurden und leider immer wieder vorgebracht werden müssen.

Dieses Wertpapieraufsichtsgesetz wird nun in einem Zeitraum von nur eineinhalb Jahren zum zweiten Mal novelliert. Das heißt, wir haben innerhalb von nicht einmal zwei Jahren das dritte Gesetz zu diesem Thema. Und diese Novellierung soll noch dazu rückwirkend in Kraft treten. Diese ständig stattfindenden kurzfristigen Änderungen zeigen, daß es sich um mangelhafte Gesetzesvorlagen handelt, die nicht durchdacht sind.

Durch diese vielen mangelhaften Gesetze, die ständig novelliert werden müssen, und durch das immer öfter vorkommende rückwirkende Inkrafttreten von Gesetzen wird Rechtsunsicherheit erzeugt, und diese Rechtsunsicherheit schadet der internationalen Reputation Österreichs und führt dazu, daß Österreich von potentiellen Investoren und auch internationalen Rating-Agenturen unnötigerweise schlechter eingestuft wird.

Das Wertpapieraufsichtsgesetz wird in absehbarer Zeit wieder einer Novellierung unterzogen werden müssen, was auch Mag. Kaufmann im Nationalrat zugegeben hat. Es wäre an der Zeit gewesen, endlich ein gutes Gesetz zu machen und nicht wieder eine Novellierung im voraus zu programmieren.

Es ist zwar auch das Wertpapieraufsichtsgesetz an die EU-Anlegerschutz-Richtlinie angepaßt und das Konzessionierungsverfahren seitens der Bundeswertpapieraufsicht in einigen Bereichen erleichtert worden, aber das Ergebnis ist immer noch nicht befriedigend. Nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz zum Beispiel sind die Wohlverhaltensrichtlinien, wie mein Kollege d'Aron schon ausgeführt hat, noch immer nur von den Wirtschaftstreuhändern und nicht, wie schon seit Monaten diskutiert, von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern überprüfbar. Da hat man den Status quo einfach einzementiert, obwohl eine Änderung zielführend gewesen wäre. Dies ist nicht befriedigend, da die derzeitige Regelung sehr kostenintensiv ist.

Es fehlen auch die Ausnahmebestimmungen für den Berufszugang von Vermögensberatern, sodaß die Bundeswertpapieraufsicht in individuellen Fällen prüfen kann, ob ein Verschulden vorgelegen hat. Dies ist für jene Fälle, in denen jemandem die Berufsausübung verwehrt worden ist, von Bedeutung.

Eine Ungleichbehandlung ist bei den Vermögensberatern gegenüber den Vermögensverwaltern entstanden. Die Vermögensberater gehören jetzt keiner Entschädigungseinrichtung an und müssen dies ihren Kunden mitteilen. Das heißt im Klartext, sie müssen dies auf ihren Geschäftspapieren kundtun. Man kann sich vorstellen, daß dadurch das Vertrauen der Kunden ins Wanken gerät, obwohl der Vermögensberater, wie schon ausgeführt wurde, eine verpflichtende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abschließen muß und nur ein Vermittler oder Berater zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist. Es besteht also grundsätzlich kein Unterschlagungsrisiko. Mit diesem Gesetz ist er sozusagen dazu verdammt, auf seinem eigenen Briefpapier gegen sich selbst zu werben.


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