Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 99

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schon die Ausführungen von Kollegen Linzer gezeigt, insbesondere was die auch im internationalen Vergleich beispielhafte Innovation des elektronischen Urkundenarchives angeht, für das durch die Novelle eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll.

Meine Damen und Herren! Mit den zu beschließenden Gesetzen und den aufgrund ihrer Ermächtigungen von den Berufsständen dann zu erlassenden Richtlinien wird ein wesentlicher Schritt in Richtung einer sinnvollen Modernisierung des Berufsrechts dieser beiden Berufsstände getan. Anfang nächsten Jahres soll im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte ein weiterer Schritt folgen, der eine Reihe der von Ihnen angesprochenen und hier noch vermißten Maßnahmen bringen wird. Ich ersuche Sie daher, gegen die beiden Gesetzesvorlagen keinen Einspruch zu erheben. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.17

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Disziplinarstatut 1990 geändert werden (Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, das Teilzeitnutzungsgesetz und das Bauträgervertragsgesetz geändert werden (Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 2;

Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 6 Abs. 2;

Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der


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