Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 49

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weiters: Wir möchten gerne den Senat so verändern, wie der österreichische Bundesrat heute ist.

Ich glaube deshalb, es wird für den Bundesrat eine ganz bedeutende Aufgabe in der Zukunft sein, die föderale Entwicklung in Österreich mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft eigenständig voranzutreiben.

Meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen: Laßt uns die Ärmel aufkrempeln und frisch an die Arbeit gehen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der Freiheitlichen sowie Beifall des Bundesrates Kraml. )

11.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte.

11.40

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich freue mich immer, wenn es um gemeinsame Anträge und über Parteigrenzen hinweg formulierte Novellierungen geht, die zu beschließen sind, weil das die einzige Möglichkeit ist, effizientes Vorwärtskommen zu signalisieren, aber auch zu bewältigen.

Ich freue mich auch über kleine Schritte. Ich halte es da nicht mit Ludwig Bieringer, der gesagt hat: Kleine Schritte sind ihm zuwenig, er möchte lieber einen Satz machen! – Ich verstehe das, aber wenn man nicht die Voraussetzungen für die kleinen Schritte hat, wird man auch mit dem Wegspringen große Probleme bekommen.

Daher glaube ich, daß das heute wieder ein kleines Mosaiksteinchen in der Bewältigung unserer Strecke zur Akzeptanz des Bundesrates ist. Das Rederecht – ich würde sogar sagen: auch die Berichtspflicht der Volksanwälte – hier im Plenum uns gegenüber ist geradezu notwendig und eine gute Möglichkeit, die Arbeit zu intensivieren.

Ich glaube aber auch, daß wir es gemeinsam angehen sollten, mehrere kleine Schritte zu formulieren und in der nächsten Zeit Zeichen zu setzen, daß es uns wirklich damit ernst ist, den Bundesrat in seiner Bedeutung vorwärtszubringen. Wenn ich sage, daß das Rederecht für Volksanwälte in diesem Plenum geradezu notwendig ist, dann meine ich aber auch: Das Rederecht für Bundesräte in den Landtagen ist längst überfällig – dort, wo es bis heute nicht stattgefunden hat! (Beifall bei der SPÖ sowie bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Tremmel: Richtig!)

Ich bin nicht so vermessen, zu sagen, daß die Bundesräte ausschließlich legitimiert sein sollten, in den Landtagen das große Wort zu führen. Ich meine aber, es ist eine Grundvoraussetzung der Auffassung dieses Amtes, daß man jenem Landtag, der einen wählt und entsendet, auch zu berichten hat, was man mit Gesetzen, die das Land betreffen, tut, wie man mit ihnen umgeht und wie man sich letztlich darüber entscheidet.

Ich stelle mir das ganz einfach so vor – ich weiß natürlich nur zu gut, daß dafür Verfassungsänderungen notwendig sind, aber gemeinsam sollte man das in die richtigen Bahnen bekommen –: Der Bund schickt Gesetze zur Begutachtung an die Länder, und das Land installiert einen gemeinsamen Ausschuß aus Bundesrat und Landtag. Es müssen nicht 20 Personen sein, weil Bundesräte dann entsprechend zu berücksichtigen sind. Dort wird man gemeinsam die Ge-setzesinitiativen diskutieren, zu Gewissensentscheidungen kommen und entsprechend in den Ausschüssen und im Plenum in der Diskussion herausfinden, wie man sich letztlich entscheidet, so oder so.

Darüber hinaus sollte man, wenn die Diskussion stattgefunden hat und die Gesetzwerdung in Kraft getreten ist, die Berichtspflicht für Bundesräte im Plenum dazu nützen, daß der Landtag erfährt, was mit den Gesetzen geschehen ist, wie sich die Bundesräte, die aus den diversen Ländern kommen, verhalten haben und warum sie dafür oder dagegen waren. Man kann sowohl das eine als auch das andere sehr gut erläutern, aber dadurch auch die Arbeit des Bundesrates


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