Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 52

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Die Komplexität unserer Verwaltung und unserer Rechtsmaterien ist bereits enorm. Allein in einem Jahr gibt es 6 000 oder 7 000 Seiten an Bundesgesetzblatt-Texten. Da kann sich der einfache Bürger kaum mehr zurechtfinden, daher müssen wir ihm das Ventil der Volksanwaltschaft schaffen oder dieses Ventil vergrößern, sozusagen die Einflugschneisen verbreitern, damit diese Tausenden Vorgänge, die bereits jetzt bei der Volksanwaltschaft liegen – es sind 60 000 neue pro Jahr –, entsprechend effizient erledigt werden können.

Unter diesem Gesichtspunkt werden wir Freiheitlichen dieser Initiative des Bundesrates gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Geschäftsordnungsausschusses betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Im Sinne des Artikels 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind für einen Beschluß, mit dem die Geschäftsordnung geändert werden soll, die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates fest und bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses zustimmen, der dem Ausschußbericht in 5924 der Beilagen angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1977 geändert wird (1650 und 1716/NR sowie 5923 und 5925/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1977 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wilfing übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Frau Präsidentin! Geschätztes Plenum des Bundesrates! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragsverlesung.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Repar. – Bitte.


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