Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 46

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niemand in der Bundesregierung verantwortlich fühlt, weder der Straßen- oder Wirtschaftsminister noch der Verkehrsminister. Es ist aber vor allem den steirischen Kolleginnen und Kollegen bekannt, daß es nicht nur bei so tragischen Ereignissen, sondern auch bei kleineren Delikten im Straßenverkehr diesen Kompetenzwirrwarr gibt – und eigentlich keinen Kompetenten in der Regierung.

Bezüglich der A 9, der Pyhrn Autobahn, gibt es eine Verordnung des Verkehrsministers über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 110 km/h in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr. Die entsprechende Kundmachung hätte über das Wirtschaftsministerium erfolgen sollen. Die Kundmachung in der Form, daß die Ausweisung durch Tafeln erfolgt, ist kaum bis gar nicht erfolgt – ich glaube, es gibt lediglich eine Tafel bei der Einreise von Slowenien nach Österreich –, und die Administration dieser Verordnung hat die Exekutive – also das Innenministerium – über.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet, daß die Exekutivbeamten eine Verordnung zu vollziehen haben, die lediglich der Verkehrsminister kennt, weil er sie ja erlassen hat, und das Wirtschaftsministerium weigert sich, diese Verordnung kundzumachen und umzusetzen. Dadurch entsteht für die betroffenen Beamten eine gewisse Rechtsunsicherheit, und das ist meines Erachtens nicht vertretbar.

Meine Damen und Herren! Daher ist es erforderlich, klare Zuständigkeiten im Straßenverkehr insgesamt zu schaffen, damit die Straßenverkehrsgesetze in Summe administrierbar werden, und damit der Bürger und auch jene, die mit der Umsetzung der entsprechenden Gesetze betraut sind, Rechtssicherheit haben. Wir befinden uns mit dieser Forderung nicht in böser oppositioneller freiheitlicher Position, denn kein Geringerer als der derzeitige Herr Innenminister hat in einer Anfrage schon darauf hingewiesen. Da heißt es: "Der zur Beschlußfassung im Ministerrat am 18. Mai 1999 vorliegende Entwurf des vorhin angeführten Gesetzes" – er bezieht sich auf das ASFINAG-Gesetz – "berücksichtigte die im Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Inneres vorgebrachten Bedenken in den wesentlichen Punkten in keiner Weise." – Der Herr Innenminister hat also in massiver Weise seine Bedenken angemeldet.

Es heißt dann weiter: "Über ausdrücklichen Wunsch des Bundesministers für Inneres ist festzuhalten, daß die Regelung betreffend die Mitwirkung der Angehörigen der Zollwache an der Vollziehung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes im Rahmen der Ausschußberatungen so abzuändern ist, daß einerseits die Vollziehung des Gesetzes gewährleistet ist und es andererseits zu keiner darüberhinausgehenden Ausweitung der Tätigkeit der Angehörigen der Zollwache kommt."

Meine Damen und Herren! Der Innenminister schließt seine Stellungnahme wie folgt: "Ich bin der Meinung, daß die Regelung der Überwachung der Einhaltung der Mautpflicht noch einmal überdacht werden sollte."

Meine Damen und Herren – vor allem von den Sozialdemokraten! Wenn Sie Ihren Minister ernst nehmen, dann unterstützen Sie ihn. Dann können Sie dieser vorgelegten Vorlage aber nicht zustimmen, sondern sind eingeladen, meinem Entschließungsantrag zu folgen, der darauf abzielt, was auch Ihr Innenminister vorschlägt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Entscheidungskompetenzen im Verkehrsbereich

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine Änderung der Kompetenzaufteilung auf die einzelnen Ministerien sicherzustellen, daß alle verkehrsrelevanten Agenden, also jene des der


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