Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 63

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12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (1097/A und 1986/NR sowie 5987/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Psychologengesetz),

ein Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von Psychotherapeuten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Psychotherapiegesetz),

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das AIDS-Gesetz 1993 geändert werden,

eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta),

ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 bis 12 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte liegen allen Mitgliedern des Bundesrates schriftlich vor. Ich werde deshalb auf die Verlesung der Berichte verzichten und nur die Beschlußanträge bringen.

Zu Tagesordnungspunkt 5:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 6:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von Psychotherapeuten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 7:

Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz geändert wird.


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