Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 71

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden (1103/A und 1970/NR sowie 5988/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1102/A und 1971/NR sowie 5989/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 13 und 14 hat Herr Bundesrat Johann Payer übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.


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