Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 75

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Es kann aber nicht sein, daß die von einer problematischen und letztlich nicht funktionierenden Arbeitsmarktpolitik betroffenen Menschen bei Sozialleistungen durch den Rost fallen. Meine Fraktion wird dieser Vorlage daher die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.43

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ferner zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

12.43

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich möchte mich bei Herrn Bundesrat Schaufler dafür bedanken, daß er die Kernpunkte des Tagesordnungspunktes 13 herausgearbeitet hat, und das auch nochmals unterstreichen.

Es wurde die Frage der Information angesprochen. Wie können wir sicherstellen, daß dies für jene, für die wir diese Bestimmungen in erster Linie geschaffen haben, nämlich die Arbeitnehmerseite, auch geltendes Recht wird? – Ich kann darauf verweisen, daß die Entsenderichtlinien für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt und somit ihrem Inhalt und der politischen Zielsetzung nach den Arbeitnehmern in allen Ländern bekannt gemacht werden müßte  – das sage ich jetzt mit größter Vorsicht! Wir in Österreich haben, so glaube ich, durch unsere Interessenvertretungen insbesondere auf Arbeitnehmerseite, nämlich durch die Hilfe der Betriebsräte, die Chance, dafür Sorge zu tragen, daß auch ausländische Kolleginnen und Kollegen, die bei uns vorübergehend ihre Arbeitsleistungen unter den gleichen Voraussetzungen erbringen, wissen, welche Rechte ihnen zustehen.

Sicherlich wird auch mein Ressort begleitend zur Seite stehen, weil damit erreicht werden soll, daß keine Unfairneß entsteht, sowohl für die Arbeitgeberseite durch unlautere Wettbewerbsrahmenbedingungen als auch für die Arbeitnehmerseite.

Die Frage nach einer Ansprechperson für die Möglichkeit des Hinterfragens auf zum Beispiel einer Baustelle wurde zu Recht angesprochen. Ich glaube, dies ist ein wichtiger Schritt, den wir damit setzen, möchte aber trotzdem betonen, daß es mir leid tut, daß wir heute im Bundesrat nicht den ganz großen Wurf diskutieren können – ich meine damit das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in seiner gesamten Dimension! Denn dann hätten wir meiner Ansicht nach ein noch wirksameres Instrumentarium, organisierte illegale Beschäftigung nachhaltig zu bekämpfen und noch erfolgreicher zu sein beim Schutz korrekt arbeitender Unternehmungen, aber auch zum Schutz der bei uns beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Es wurde auch die Frage der Generalunternehmungen angesprochen. Dazu muß man sagen, Herr Bundesrat Weilharter, daß es aus der Sicht der Arbeitnehmer schon ganz wichtig ist, daß wir diese Haftungsregelungen schaffen konnten, weil der Arbeitnehmer noch immer auf der schwächeren Seite steht. Wenn zum Beispiel ein Subunternehmen seinen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern nicht nachkommt, war es für diese, die immer der schwächere Teil sind, früher wesentlich schwerer als jetzt nach der neuen Rechtsgrundlage, ihre eigenen Rechte durchzusetzen, Ansprüche geltend zu machen, wenn zum Beispiel dieses Unternehmen in Konkurs gegangen ist. (Bundesrat Weilharter: Das gibt es aber auch bei Generalunternehmen!)

Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Generalunternehmer in die Situation kommt, dann Leistungen erbringen zu müssen, ist aufgrund dessen Stärke und Kraft – es gibt einen Stufenplan bei der Durchsetzung des Rechtes – schon größer als bei Subunternehmen. (Bundesrat Weilharter: Das ist nicht gesagt!) In der Praxis absolut! Schauen Sie sich die großen Bereiche an, etwa Bau, Metall und dergleichen!

Es ist auch ganz wichtig, so glaube ich, auf einen weiteren Punkt zu verweisen, nämlich daß mit diesem Gesetz sichergestellt ist, daß mit der – verzeihen Sie diesen Begriff – Unkultur aufgeräumt wird, daß ein Generalunternehmer praktisch den gesamten Auftrag an Sub- oder sogar Sub-Subunternehmungen weitergibt. Nunmehr ist ein Auftrag überwiegend vom Generalunter


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