Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 36

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Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich möchte nur noch ergänzend zur letzten Frage etwas sagen, weil das nicht so im Raum stehenbleiben soll. Herr Bundesrat Scheuch! Die von uns befaßten Experten waren eben nicht der Auffassung, daß mit einem in Österreich angebotenen Recycling mit einem hohen Maß an Sicherheit, das hier gegeben sein muß, die entsprechenden Entsorgungsziele erreicht werden können. Das ist von uns sorgfältigst abgewogen worden. Wir sind dann im Lichte dieser Expertenmeinungen – sie waren überwiegend dieser Meinung – zu der Entscheidung gekommen, diesen Export zu genehmigen.

Herr Präsident! Sie entschuldigen, aber ich wollte diese Bemerkung nicht so im Raum stehenlassen.

Zur Gebarung des Altlastensanierungsfonds darf ich dir, sehr geehrter Herr Bundesrat, sagen, daß insgesamt von Jänner 1990 bis 1998 2,53 Milliarden Schilling an Altlastensanierungsbeiträgen eingegangen sind. Davon sind 313 Millionen Schilling für die Untersuchung von Verdachtsflächen aufgewendet worden und 2,2 Milliarden Schilling für die Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Von 145 in den Altlasten-Atlas eingetragenen Altlasten befinden sich zurzeit 42 in Sanierung, zwölf ehemalige Altlasten sind bereits entweder saniert oder gesichert.

Insgesamt ist festzuhalten, daß im Hinblick auf eine viel größere Anzahl von Verdachtsflächenmeldungen diese Zahl von im Altlasten-Atlas eingetragenen sanierten Altlasten relativ gering erscheinen mag. Aber ich möchte sagen, daß wir, was Altablagerungen, also Deponien, betrifft, insgesamt einen guten Kenntnisstand haben und daß wir die wirklich kritischen Altablagerungen in diesen Altlasten-Atlas bereits integriert haben. Man möge sich von der großen Zahl von gemeldeten Verdachtsflächen und dieser im Vergleich dazu relativ geringen Zahl im Altlasten-Atlas nicht täuschen lassen.

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, 1071/M.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Reinhard Bösch, um Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1071/M-BR/99

Aus welchem konkreten Grund bezeichnen Sie die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks als Vision (APA 320, 20. 7. 1999), obwohl Berechnungen des ÖIF eindeutig belegen, daß der FLAF im Jahr 2000 3,8 Milliarden Schilling Überschuß aufweisen wird?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat Bösch! Ich darf Ihnen zur Erklärung, warum ich den Kinderbetreuungsscheck und seine Realisierung, nämlich in seiner Endausbaustufe, als "familienpolitische Vision" bezeichne, die Kosten, die insgesamt für die verschiedenen Modelle anfallen würden, kurz aufschlüsseln:

Das Modell "Karenzgeld für drei Jahre", das heißt, das derzeitige Karenzgeld in Höhe von 5 700 S für drei Jahre für alle Eltern in Österreich auszubezahlen, würde im Jahre 2005 – und auf dieses Bezugsjahr stellt das Österreichische Institut für Familienforschung ab – insgesamt 19,5 Milliarden Schilling kosten, inklusive der Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge und vor allem auch der fiktiven Pensionsversicherungsbeiträge. Diese fiktiven Pensionsversicherungsbeiträge werden jetzt keinem Zahler zugeordnet, stehen aber im Raum und müssen von irgend jemandem finanziert werden. Diese Sozialversicherungsbeiträge, also diese drei Kostenblöcke, machen allein 7 Milliarden Schilling aus.


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