Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 184

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (27. Novelle zum B-KUVG) und das Karenzgeldgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 24. Novelle zum GSVG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 23. Novelle zum BSVG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

35. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (1857 und 2018/NR sowie 6054/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Entschuldigung! Da gibt es jetzt eine kleine Unsicherheit meinerseits. In dem, was ich hier als schriftlichen Bericht des Ausschusses liegen habe, heißt es, der Antrag ist mit Stimmeneinhelligkeit zu stellen. (Berichterstatter Hager: Ja!) Im Entwurf, wie er offensichtlich gestern oder vorgestern noch vorgesehen war, war von der Stimmenmehrheit die Rede. (Berichterstatter Hager: Es war mit Stimmeneinhelligkeit!)

War es die Stimmeneinhelligkeit? (Bundesrätin Haunschmid: Im Ausschuß war es Stimmeneinhelligkeit!) – Gut. Danke schön.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Grander. – Bitte.


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