Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 194

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Ich darf Ihnen bei dieser Gelegenheit mitteilen, wie es mit der Rechtsschutztätigkeit der Arbeiterkammern und der 14 Gewerkschaften aussieht. Das ist nur die Spitze des Eisberges dessen, was wirklich vor Arbeits- und Sozialgerichten entschieden wird. Im Jahr 1998 wurden von den Gewerkschaften und Arbeiterkammern gemeinsam 1,9 Milliarden Schilling im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Mitglieder durchgesetzt.

Ich muß es wiederholen: Das ist eigentlich nur die Spitze des Eisberges. Denn sehr viele Kolleginnen und Kollegen fordern in ihrer Angst um den Arbeitsplatz gerechte Ansprüche – was das Urlaubsrecht, Überstunden und vieles andere an erarbeiteten Ansprüchen betrifft – nicht ein, weil sie eben täglich Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Wenn man sich die Äußerung des Kollegen Fasslabend von vor zwei oder drei Tagen oder die heutigen Äußerungen des Kollegen Mainoni vor Augen führt, dann können die Älteren sehen, was sie erwartet und auf sie zukommt, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. (Bundesrat Mag. Gudenus: Die sind aber gut, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich kann Ihnen aber auch mitteilen, daß es schon im Herbst die von mir angekündigten Kollektivvertragsverhandlungen geben wird, in denen neben Mindesthonoraren und Kündigungsfristen auch Urheber- und Verwertungsrechte für ständige Freie ausverhandelt werden. Aber in Zukunft wird es auch eine Aufgabe der zuständigen Gewerkschaft sein, für freie Mitarbeiter von Privatradios ebensolche rechtsverbindliche Regelungen durchzusetzen.

Frau Bundesministerin! Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte mich recht herzlich dafür bedanken. Ich möchte mich auch dafür bedanken, daß dieser erste Schritt in die richtige Richtung gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei möglich geworden ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

20.46

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch aus meiner Sicht betonen, daß mit dem Journalistengesetz ein Durchbruch insofern gelungen ist, als es erstmals möglich ist, daß auf Basis einer rechtlichen Grundlage und damit rechtlich abgesichert ein Kollektivvertrag für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zustande kommen kann. Es zeigt sich, daß sich das österreichische Arbeitsrecht den neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anpaßt. Ich bin sehr froh, daß dieser erste Schritt gesetzt werden kann. Etwa 50 Prozent unserer professionell tätigen Journalistinnen und Journalisten sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist damit ein wichtiger Schritt gerade für diese Gruppe gemacht worden.

Es wurde von Ihnen darauf verwiesen, daß auch der sogenannte Pakt für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutiert und beschlossen wird. Ich bin froh, daß es aufgrund eines Initiativantrages im Nationalrat noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, dieses große Gesamtpaket für diese wichtige Gruppe in unserer Arbeitswelt zustande zu bringen.

Sie wissen, daß es uns bei fast allen Altersgruppen gelungen ist, die Arbeitslosigkeit zurückzudrängen. Einzig die Altersgruppe der über 55jährigen ist diejenige, für die uns dies noch nicht gelungen ist. Ich bin daher sehr froh, daß wir – ergänzend zu den Impulsen, die aus der Wirtschaft hoffentlich noch stärker kommen werden, denen wir aber auch Nachdruck verleihen müssen – mit diesem Pakt gerade für die älteren Kolleginnen und Kollegen eine Besserstellung zustande bringen können.

Ich möchte aber, um der Wahrheit ein bißchen Genüge zu tun, darauf verweisen, daß der erste Vorschlag des ÖAAB zur Altersteilzeit in einer sehr undifferenzierten Form davon ausgegangen ist, daß für alle über 50jährigen eine Lohnsubventionierung vorgenommen werden sollte, ungeachtet dessen, ob damit ein positiver arbeitsmarktpolitischer Effekt verbunden gewesen wäre, und ungeachtet dessen, welche budgetären Auswirkungen damit verbunden wären. Ich bin sehr froh, daß wir uns jetzt auf zwei Modelle haben einigen können, die sicherlich sehr praxisgerecht


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