Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 41

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.

Der Ausschuss besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, von denen jeweils 13 vom Bundesrat und 13 vom Nationalrat zu wählen sind. Im Sinne der Bestimmungen des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes entfallen von den vom Bundesrat zu wählenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 auf die ÖVP, 4 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ.

Es liegt mir ein Wahlvorschlag vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei vor, als Mitglieder die Bundesräte Bieringer, Giesinger, Ing. Gruber, Dr. Hummer, Keuschnigg, Mag. Wilfing sowie als Ersatzmitglieder die Bundesräte Ager, Hensler, Ledolter, Dr. Liechtenstein, Dr. Linzer und Wolfinger zu wählen.

Weiters liegt ein Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Bundesratsfraktion vor, als Mitglieder die Bundesräte Boden, Haselbach, Meier, Payer und als Ersatzmitglieder die Bundesräte Prähauser, Schicker, Mag. Trunk und Winter zu wählen.

Ferner liegt ein Wahlvorschlag des Klubs der Freiheitlichen Bundesratsfraktion vor, als Mitglieder die Bundesräte Dr. Böhm, Mag. Neuner, Ing. Scheuch und als Ersatzmitglieder die Bundesräte Hagen, Dr. Nittmann und Weilharter zu wählen.

Ich lasse über diese Wahlvorschläge unter einem abstimmen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die von mir genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz gewählt.

9. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000

Präsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000.

Mit 1. Jänner 2000 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Wien über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsandte Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten

Präsident Jürgen Weiss: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gewünscht? – Das ist nicht der Fall.


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