Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 61

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Das vorliegende Gesetz ist jedenfalls keine Lösung für dieses Segment der österreichischen Kulturszene, und man hätte erwarten können, dass im Zusammenhang mit der Diskussion und auch Begründung von der Regierung Vorschläge gekommen wären, wie Unternehmen eben vom Status eines Residenzverlages auch in Hinkunft gesichert tätig sein können werden, damit das Buch als Kulturgut nicht gänzlich in Vergessenheit gerät.

Die Liberalisierung des Buchhandels ist, wie erwähnt, europabedingt und auch bedingt durch die neuen Medien und Vertriebswege nicht aufzuhalten. Davor kann man die Augen nicht schließen, das wäre fatal. Gerade deshalb wird es aber notwendig sein, mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um das Kulturgut Buch nicht zu Gunsten kommerziell schnell verwertbarer Bestseller zu opfern. Es müssen neue Wege, und zwar sicherlich gemeinsam neue Wege und Mechanismen gefunden werden, um auch kleinen, spezialisierten Kulturverlagen ein Überleben sichern zu können.

Dazu kann ich sagen: Wir stehen für diese Diskussion jedenfalls gerne und jederzeit zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Hensler. )

11.56

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort hat sich Herr Vizepräsident Jürgen Weiss gemeldet. Ich erteile dieses.

11.56

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich zitiere zunächst aus einer Aussendung des Bundespressedienstes vom 24. Mai dieses Jahres: "Mit 1. Juli endet die deutsch-österreichische Buchpreisbindung. Deutschland ersetzt sie durch eine Vereinbarung der Buchhändler mit den Verlegern, in Österreich verlangte die Buchbranche eine gesetzliche Regelung." – Soweit der Bundespressedienst.

Wenn wir uns gelegentlich Gedanken machen, warum wir in Österreich eine Regelungsflut beklagen, dann wissen wir nun einen kleinen Teil der Antwort darauf. Das ist nicht der einzige Sachverhalt, bei dem das Ausland bei einer gleichartigen Materie mit freiwilligen Vereinbarungen zu Rande kommt und wir in Österreich nach einer gesetzlichen Regelung rufen.

Die Diskussion hat schon deutlich gemacht, dass man zur Buchpreisbindung natürlich verschiedene Positionen einnehmen kann. Man kann nicht daran vorübergehen, dass es keinen absolut zwingenden Zusammenhang zwischen Buchpreisbindung und Bestand und Vielfalt des Kulturgutes Buch gibt – es gibt Massenkulturgüter, die sich auch ohne Preisbindung durchsetzen und erhalten müssen –, es ist aber unter den Bedingungen unserer Diskussion ohne Zweifel richtig, dass das Buch im Verhältnis zum Wettbewerb der schwächere Partner ist. Daher spricht viel dafür, für die Schwächeren Partei zu ergreifen – auch als Gesetzgeber.

Natürlich ist es richtig, dass mit der Buchpreisbindung allein – da stimme ich Herrn Kollegen Hoscher absolut zu – das Problem der kleinen Verlage, das Problem der nicht etablierten Autoren nicht gelöst ist. Hier braucht es – sie werden auch angewandt – ergänzende Instrumentarien, und es wäre fatal, sich auf die Preisbindung allein verlassen zu wollen.

Ich begrüße sehr, dass das Preisbindungsgesetz auf fünf Jahre befristet ist. Ich denke, es ist gut, in dieser Zeit Erfahrungen zu sammeln. Die Entwicklung geht europaweit in eine heute noch nicht abschätzbare Richtung. Ich denke auch, dass wir im Auge behalten sollten, was ich in einem Artikel von Peter Glotz aus dem Jahr 1996 in einem anderen Zusammenhang in den letzten Tagen in die Hand bekommen habe. Er hat einmal geschrieben: Die technischen Neuerungen der Informationsgesellschaft jedenfalls werden uns nicht erschlagen. Allerdings verlangen sie den Mut zur riskanten Selbststeuerung. Und der scheint vielen von uns derzeit zu vergehen.

Es wurde in der Diskussion auch schon angeführt, wie umstritten die Einbeziehung des Internethandels in die Buchpreisbindung ist. Es ist auch ein bisschen merkwürdig, im Bericht des Kulturausschusses des Nationalrates zu lesen, warum all das nicht geht, um dann zu erfahren, dass es doch beschlossen wird.


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