Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 141

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Wir haben durch diese Überregulierung natürlich das Problem, dass jede Veränderung Wenn und Aber aufwirft, dass das nicht schmerzlos und nicht reibungslos geht, aber es muss in Angriff genommen werden. Der Gesetzesbeschluss stellt einen wichtigen ersten Schritt dar.

Mit einem Punkt bin ich aber aus Sicht des Landes Vorarlberg ganz und gar nicht zufrieden – ich möchte jetzt näher erläutern, warum die Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung auch etwas kritisch ausgefallen ist –, und zwar mit der Frage der befristeten Mietverträge. Sie kennen die Geschichte. 1994 wurde eine Befristung auf drei Jahre möglich gemacht, nicht kürzer und nicht länger. 1997, als diese Dreijahresfrist bei den ersten Mietverträgen schlagend geworden wäre, hat man eine Änderung, eine Lockerung durchgeführt. Mietverträge konnten dann zwischen drei und zehn Jahren befristet werden. Nun wird das insofern vereinheitlicht, als Mietverträge mit einer Mindestdauer von drei Jahren auf eine beliebige Zeit hin befristet abgeschlossen werden können, aber nicht auf weniger als drei Jahre.

Das Problem beginnt nun damit, dass im Zuge der Vereinheitlichung nach unserer Auffassung etwas über das Ziel geschossen wurde. Bisher waren von allen diesen Befristungsbestimmungen Wohnungen – nicht Geschäftslokale – in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgenommen. Die Vertragsdauer konnte beliebig befristet werden, also auch auf weniger als drei Jahre. Diese Möglichkeit, die praxisgerecht ist, ist nun dieser Vereinheitlichung – ob bewusst oder unbewusst, will ich hier nicht qualifizieren – zum Opfer gefallen. Welche Auswirkungen hat das? – Das hat natürlich keine beim klassischen Zinshaus, das der Erzielung von Mieteinnahmen dient, zu diesem Zweck errichtet oder gekauft wird, wo es natürlich auch ein Schutzbedürfnis des Mieters gibt; das ist gar keine Frage.

Eine andere Situation ist bei den Ein- und Zweifamilienhäusern, die zwar regional unterschiedlich, aber beispielsweise bei uns in Vorarlberg eine ganz große Bedeutung für die Wohnungsstruktur haben. Sie werden in erster Linie in großer Zahl für die Wohnbedürfnisse der eigenen Familie beziehungsweise der Eltern oder Kinder errichtet, nicht primär zur Vermietung. Sie werden dann teilweise vermietet, wenn der Wohnbedarf der eigenen Familie das möglich macht. Das erfordert natürlich eine gewisse Flexibilität. Es gibt viele, die wissen, dass sie etwa zwei Jahre lang keinen eigenen Bedarf an dieser Wohnung haben, und einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag abschließen. Damit ist dem Vermieter und dem in Kenntnis dieser Dauer auch den Vertrag schließenden Mieter geholfen, weil damit zusätzlicher Wohnraum auf den Markt kommt.

Wenn nun dieses Befristungsregime auch erstmals auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgedehnt ist, ist zu befürchten, dass diese Wohnungen nicht mehr auf den Markt kommen, weil sich der Betreffende sagt, das Risiko, dass ich die Wohnung für meine eigenen Kinder oder für meine eigenen Eltern, die ich zu mir nehmen möchte, dann nicht in Anspruch nehmen kann, ist mir zu groß. In der Regel sind die Mieteinnahmen auf diese Dauer gerechnet auch nicht so schlagend, dass jemand im Einzelfall nicht lieber darauf verzichten würde.

Das ist ein Problem, das die Vorarlberger Landesregierung veranlasst hat, sich dazu kritisch zu äußern. Das tue ich hiermit auch. Ich darf auch schon ankündigen, dass wir bei aller Zustimmung zu diesem Gesetzesbeschluss eine Initiative ergreifen werden, damit ein bisschen stärker auf solche regionalen Besonderheiten in notwendiger Flexibilität eingegangen werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.37

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ludwig Buchinger. Ich erteile ihm dieses.

17.37

Bundesrat Ludwig Buchinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wohnrechtsnovelle, die im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen wurde und für die meine Fraktion auch hier im Bundesrat eintreten wird, dokumentiert eindeutig die ideologischen Unterschiede zwischen uns und der Opposition. Die Opposition möchte regulieren, möchte Planwirtschaft, möchte einzementieren und Obergrenzen. Wir wollen eine Marktwirtschaft, die sozial abgefedert ist. Wir wollen klare Verhältnisse und ein klares Gesetz, und wir wollen, dass der Mieter einen ge


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