Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 16

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Präsident Johann Payer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Frau Bundesrätin Hedda Kainz, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Ich habe Sie also richtig verstanden: Ihre begleitenden Maßnahmen in diesem Bereich beschränken sich ausschließlich auf Änderungen im Strafrecht und sind nicht durch begleitende Maßnahmen mit dem Ziel der Reintegration zu verstehen. Das ist also auch kostenneutral, es gibt keinen Einsatz von besonderen Mitteln, um den Jugendlichen die Situation zu ersparen, strafrechtlich belangt zu werden. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Diese Dimension ist vielleicht nicht ganz vollständig verstanden worden. Noch einmal: Die Jugendrichter, die für jene Jugendgruppe, die vom bestehenden Jugendstrafrecht erfasst war, zuständig sind, werden weiterhin für dieselbe Altersgruppe zuständig bleiben. Damit ist einmal gewährleistet, dass die Richter, die bisher das entsprechende Einfühlungsvermögen entwickelt haben, auch weiterhin für dieselbe Altersgruppe und in Bezug auf dieselbe Altersgruppe entscheiden, also ihre Urteile fällen.

Darüber hinaus passen wir das Erwachsenenstrafrecht für diese problematische Altersphase ausdrücklich an. Es kann natürlich sein, dass der eine oder andere Jugendliche, weil der Jugendrichter dies so als richtig empfindet, eine härtere Strafe bekommt. Dort, wo der Jugendrichter aber wie bisher glaubt, Milde walten lassen zu können, wird er weiterhin dazu in der Lage sein.

Ich nehme an, Sie sprechen von der so genannten Adoleszenzkrise; das ist jene Phase für junge Menschen, in der sie am leichtesten kriminell werden – oftmals eine Einzelerscheinung in ihrem Leben. Das trifft auf viele Jugendliche zu, aber eben nicht auf alle. Daher stehen wir auf dem Standpunkt, eine Vergrößerung der Palette kann nur gut sein. Diesen Standpunkt hat bei der Richter-Woche, die ich am Montag dieser Woche eröffnet habe, auch der Vizepräsident der Richterschaft eingenommen.

Präsident Johann Payer: Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Thomas Ram gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Verfolgen Sie generell die Absicht, dass junge Erwachsene über 18 Jahre strenger bestraft werden?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Absolut nein! Diese generelle Absicht wäre falsch. Sie würde auch unser zentrales Bemühen um Resozialisierung beeinträchtigen und zurückwerfen. Wir verfolgen die Absicht, dass die Jugendlichen wie bisher individuell, ihrer persönlichen Situation entsprechend, bestraft werden können und dass, wenn es möglich ist, die Strafe überhaupt nicht verhängt wird, was im Jugendstrafrecht die allgemeine Tendenz ist.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1113/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Hedda Kainz, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! In Ergänzung und im Zusammenhang mit diesem Fragenkomplex möchte ich folgende Frage an Sie stellen:

1113/M-BR/00

Sind Sie sich bewusst, dass die Herabsetzung der vollen Strafmündigkeit von 19 auf 18 Jahre erhebliche Nachteile für die Reintegration von Heranwachsenden in der Gesellschaft bewirken wird?


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