Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 11

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antwortlichen in diesem Bereich damals die gleichen Rahmenbedingungen gehabt hätten, wie sie heute die neuen Betreiber haben, hätte es anders ausgeschaut. Die Ideen wären vorhanden gewesen. – Das möchte ich am Beginn der Diskussion zu diesem Thema schon auch festhalten, weil ich mich darüber freue, dass jetzt andere – ob bessere, ist noch zu beurteilen, auf alle Fälle aber andere – Rahmenbedingungen geschaffen werden, zu denen sich in weiten Bereichen auch die Verantwortlichen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bekennen.

Frau Vizekanzlerin! Ich darf herzlich dafür danken, dass es gelungen ist, in diesem Punkt eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil wir durch diese Regelung die Möglichkeit schaffen, dass die neuen Strukturen auf die Beine kommen.

Ich möchte auch ausdrücklich festhalten, dass es sich sicher um kein Geschenk für die öffentlich Bediensteten handeln kann; im Bericht des Finanzausschusses wird festgehalten, dass in der ersten Etappe bereits Einsparungen in der Höhe von beinahe 33 Millionen Schilling erreicht werden. Es wurde sicher im Einvernehmen beider eine Lösung gefunden, zu der ich mich bekenne und der meine Fraktion auch die Zustimmung geben wird.

Ich würde mir aber wünschen, dass wir diese Möglichkeit – ich verwende jetzt einmal den nicht korrekten Begriff "Vorruhestandsregelung" – auch auf andere Bereiche ausweiten. (Zwischenbemerkung der Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. ) – Ich habe gesagt: den nicht korrekten Begriff "Vorruhestandsregelung". (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Dann nehmen wir lieber den korrekten Begriff!)

Wir haben Modelle, die als Vorruhestandsregelungen bekannt sind, und die Exekutive und andere Gruppierungen haben auch Wünsche in diese Richtung, und sie wäre sehr glücklich darüber, wenn das auch für diese Bereiche Anwendung finden könnte. Unabhängig davon werden auch wir, weil es sich um eine sozialpartnerschaftliche Einigung handelt, dem zustimmen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit, weil wieder einmal die Sozialpartnerschaft unter Beweis gestellt hat, dass sie, wenn beide Seiten es wollen, funktionieren kann, bitten, dass wir die Möglichkeiten des Instrumentariums Sozialpartnerschaft wieder voll nützen, und zwar selbst um den Preis, dass die eine oder andere Verhandlungsrunde etwas länger dauert.

Ich habe mit etwas Betroffenheit heute einer österreichischen Tageszeitung einen Bericht entnommen, in welchem der Zweite Präsident des Nationalrates davon spricht, dass die "blödsinnigen" überbetrieblichen Mitbestimmungsregelungen abgeschafft gehören.

Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich halte ausdrücklich fest, dass die überbetriebliche Mitbestimmung in den § 8 bis 11 des Arbeitsverfassungsgesetzes geregelt und festgehalten ist (Ruf bei der SPÖ: Gott sei Dank!) und dass auch unbestrittene Experten die Vorteile dieser überbetrieblichen Mitbestimmung entsprechend herausstreichen. Mich hat es vielleicht sogar ein wenig mehr betroffen gemacht als die Wortklauberei des Herrn Professor Konecny, dass der Zweite Präsident des Nationalrates bei der überbetrieblichen Mitbestimmung von "blödsinniger" Bestimmung eines Gesetzes, das immerhin in Verfassungsrang steht, spricht. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinn werden wir der heute vorliegenden Regelung unsere Zustimmung geben. An die Frau Vizekanzlerin richte ich die Bitte, das Wohlwollen der Sozialpartner beziehungsweise der Gewerkschaft auch entsprechend anzunehmen, denn es sind auch für die Betroffenen erträgliche Regelungen vorhanden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.21

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Bundesrat Herbert Würschl. Ich erteile ihm dieses.

12.21

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Gesetzesnovelle zu. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Wir stimmen dieser Novelle nicht deshalb zu, weil wir über deren Inhalt


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