Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 21

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13.00

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick mag es nicht sehr sinnvoll erscheinen, sich in der Länderkammer des Parlaments intensiv mit einem Gesetz zu beschäftigen, das das Einvernehmen der Länder bereits vorausgesetzt hat. Gleiches gilt für 15a-Vereinbarungen, wie wir sie heute auch auf der Tagesordnung haben, die schon der Natur der Sache nach nur deshalb Beratungsgegenstand sein können, weil sie das Einvernehmen der Länder gefunden hatten.

Die Beratung im Bundesrat ist aber deshalb nicht überflüssig, weil es rechtlich durchaus möglich ist, dass im Nationalrat an dem, was an Regierungsvorlage auf Grund des Paktums über den Finanzausgleich in den Nationalrat eingebracht wurde, auch noch Veränderungen vorgenommen werden können, und es ist durchaus eine interessante Abwägung, ob diese Veränderungen dem Geist dieses Paktums auch tatsächlich entsprechen.

Hier hat es gestern im Nationalrat meines Wissens erstmals substanziell einen derartigen Fall gegeben – im Interesse der ganz kleinen Gemeinden –, aber wir haben keine Gewähr dafür, dass auf diesen gelegten Schienen künftig nicht vielleicht auch einmal ein anderer Zug fahren könnte als der, der gestern zu beobachten war. Ich halte schon fest, dass es für das Verhältnis des Bundes, der Länder und der Gemeinden wichtig wäre, bei künftigen Finanzausgleichsverhandlungen auch wieder darauf bauen zu können, dass das Paktum auch tatsächlich umgesetzt und nicht durch einfache Mehrheit des Nationalrates verändert wird.

Ich möchte nun nicht im Detail darauf eingehen, aus welchen Gründen der ausgehandelte Finanzausgleich den Interessen der Länder wie auch des Bundes und der Gemeinden in einem hohen Maße Rechnung trägt. Er ist ein guter Kompromiss, dem ich deshalb auch gerne zustimme. Der Bund hat, so glaube ich, wie auch die anderen beteiligten Gebietskörperschaften gesehen, dass wir, vergleichbar mit einer Kette, insgesamt nur so stark wie das schwächste ihrer Glieder sind und es, vergleichbar mit einem Nullsummenspiel, keinen rechten Sinn macht, sich auf Kosten anderer Vorteile verschaffen zu wollen.

Ich möchte ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu Fragen des Finanzausgleichs machen und damit beginnen, dass es wünschenswert wäre, dass das dem Finanzausgleichsgesetz zu Grunde liegende politische Paktum der Gebietskörperschaften auch in der Regierungsvorlage nachzulesen wäre. Es ist mir natürlich bekannt, was vereinbart wurde, aber es wäre im Interesse einer Vollinformation des Gesetzgebers wünschenswert, wenn das künftig auch zum Inhalt der Regierungsvorlage gemacht würde.

Aus Sicht der Länder ist es bekanntermaßen traditionell nicht befriedigend, dass wohl Eingriffe in ihre verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten nur mit Zweidrittelmehrheit und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesrates möglich sind, Eingriffe in ihre Finanzausstattung aber – verfassungsrechtlich durchaus in Ordnung – vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit und ohne Zustimmungsrecht des Bundesrates möglich wären. Ich erinnere an die in diesem Hause schon mehrfach und früher auch von allen Fraktionen gemeinsam vertretene Forderung, dass auch das Finanzausgleichsgesetz dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen soll. Die Verhandlungsposition der Länder ist in Fragen des Finanzausgleiches aber auch noch ... (Der Redner unterbricht, weil lautes Klopfen an der Tür zu hören ist. – Bundesrat Bieringer: Entschuldigung! Es ist die Türschnalle kaputt, und deshalb muss sie repariert werden!) – Ich fühle mich nicht irritiert dadurch.

Ich wollte darauf zu sprechen kommen, dass die Verhandlungsposition der Länder noch in einem zweiten Punkt geschwächt ist, nämlich durch folgenden Umstand: Wenn ein Finanzausgleichsgesetz ausläuft – es ist ein befristetes Gesetz – und kein neuer Finanzausgleich zu Stande kommt oder der Nationalrat keine einfache Mehrheit für die Umsetzung des Finanzausgleichspaktums fände, dann laufen zwar einige Zahlungen des Bundes an die Länder und Gemeinden vorschussweise vier Monate weiter, aber wenn diese vier Monate verstrichen sind, sind die Länder im Wesentlichen auf ihre Erträge aus der Feuerschutzsteuer und der Jagdabgabe


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