Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 45

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

erbringen, denn dann ist das ein wesentlicher Beitrag für die Wirtschaft unseres Landes, für den Wirtschaftsstandort, für die Beschäftigung und für die Wertschöpfung in Österreich.

Wir haben diese Reform aufkommensneutral gemacht, damit nicht das, was gestern teilweise aufgerechnet und was auch heute angesprochen wurde, dargestellt werden kann, nämlich dass wir auf der einen Seite Kapitalmarkt begünstigende Reformen machen würden und auf der anderen Seite Beschlüsse in Bezug auf Steuern fassen, die die Menschen in diesem Land mehr belasten.

Das war ein wesentlicher Punkt zu sagen, es ist eine aufkommensneutrale Maßnahme, eine Maßnahme, die eben gegenfinanziert wird durch die Investmentfonds und die Pauschalbesteuerung, durch das Herabsetzen der Beteiligung von 10 Prozent auf 1 Prozent. Damit können wir uns diese anderen, sehr positiven Struktureffekte leisten. Wir können es uns leisten, nachdem wir mit 1. Jänner die Getränkesteuer ohne Ersatz, ohne eine neue Steuer abgeschafft haben, die zweite Steuer in dieser Regierungszeit abzuschaffen, nämlich die Börsenumsatzsteuer.

Wenn auch das jetzt kritisiert worden ist, meine Damen und Herren, dann sage ich Ihnen auch als Finanzminister, ich schaffe sehr gerne Steuern ab und freue mich, wenn wir eine Steuer in dem Land abschaffen können.

Wenn man weiß, dass es weltweit praktisch nirgendwo so etwas wie eine Börsenumsatzsteuer gibt, dann gilt auch hier, Sie müssen auch in Österreich einen Standard an den Kapitalmärkten, wie ihn die ganze Welt hat, anbieten können. Wir können es uns nicht leisten, in einem kleinen Land mit 8,5 Millionen Menschen und einem Kapitalmarkt, der ohnehin nicht funktioniert, unsere eigenen Regeln schreiben zu wollen, sondern wir müssen kompatibel und mit anderen Börsenplätzen wettbewerbsfähig sein. Deswegen war es wichtig, dass man diese Börsenumsatzsteuer abschafft.

Wir haben zu guter Letzt auch die Aufsichtsstandards wesentlich verbessert, gerade was den sonstigen Wertpapierhandel betrifft. Wir haben sichergestellt, dass das Schutzniveau der Aktionäre, der Investoren in dieses Marktsegment wesentlich verbessert wird, und können mit diesem Paket einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft, einen wichtigen Beitrag für die Mitarbeiter, einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 erlassen wird (346/A und 412/NR sowie 6285/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite