Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 53

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Optimismus verbunden, erkennen zu müssen, dass wir diese Probleme, wenn wir sie nicht heute lösen, in weiteren Novellen zu diesem Gesetz werden lösen müssen. Wer wird aber die Kosten für die freiwilligen Untersuchungen bestreiten? – Die EU ist auch weiterhin säumig oder nur halbherzig. Wir meinen, dass ein unbefristetes Fütterungsverbot von Tiermehl auf jeden Fall einem halbjährigen Fütterungsverbot vorzuziehen wäre. Das halbjährige Fütterungsverbot von Tiermehl hindert die Bauern nur beim Umstieg auf den Sojaanbau. Aus meiner Sicht müsste ein unbefristetes Verbot greifen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es müsste der Sojaanbau in Europa forciert werden. Es müssten in diesem Zusammenhang auch harte Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der Welthandelsorganisation geführt werden.

Die Futtermittel in Europa sind auch noch nicht ausreichend deklariert. Ich meine daher, dass eine komplette und wahrheitsgemäße Deklaration von Futtermittel, insbesondere hinsichtlich der Herkunft der Proteine, erfolgen muss. Die Katastrophenfondsmittel stehen ebenfalls nur befristet zur Verfügung. Die Tierkörperverwertungs- und Abfallverbrennungsanlagen – ich erwähnte sie schon vorhin – halten die Hand auf. Gerechnet wird damit, dass Geld durch Gebühren jener, die Tierkörper verwerten lassen, hereinkommen wird.

Ich frage: Was passiert mit jenen Rinder- und Milchbauern, deren wahrscheinlich gesunde Viehbestände einen Preis- und Wertverfall erleiden? Wer ersetzt ihnen die Kosten für die notwendigen Untersuchungen und die notwendige Entfernung des Risikomaterials? – Ich erachte die Strafbestimmungen – vielleicht deshalb, weil ich nicht die wahren Ausmaße kenne – als doch besonders geringfügig. Wer tierische Proteine verfüttert, muss 60 000 S Strafe bezahlen. Wer tierische Proteine ein- und ausführt oder mit ihnen handelt, zahlt 100 000 S. Wenn man weiß, dass jene, die mit diesem Produkt handeln, keine Kleinhändler, sondern große Betriebe sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Geldstrafe in der Höhe von 100 000 S eine abschreckende Wirkung hat.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass meines Erachtens zu wenig Geldmittel zur Verfügung stehen. Das ist den Verantwortlichen sicherlich bewusst. Aber wie ich schon weiter oben erwähnt habe, geben wir gerne die Zustimmung dazu. Wir wissen, dass diesem Gesetz Novellen folgen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Germana Fösleitner. Ich erteile ihr das Wort.

15.28

Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister, Herr Mag. Molterer, Herr Mag. Haupt! Sehr verehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Obwohl Österreich eines der wenigen Länder ist, das durch rechtzeitige Vorsorge und durch eine naturverbundene Landwirtschaft BSE-frei ist, trifft die BSE-Katastrophe auch unsere Rinderbauern besonders hart. Die Konsumenten sind verunsichert. Sie meiden vielfach den Rindfleischkonsum. Die Nachfrage nach Rindfleisch ist zurückgegangen, und damit sind die Preise stark gefallen.

Diese Einkommenseinbußen bringen unsere Rinderbauern existenziell in Schwierigkeiten. Aber genau diese Rinderbauern sind es, die die Landschaft vorwiegend, oft unter sehr schwierigen Verhältnissen pflegen, wertvolle Erholungsgebiete und Lebensqualität schaffen. (Präsident Payer übernimmt den Vorsitz.)

Die österreichischen Bauern können mit gutem Gewissen ihr Rindfleisch anbieten. Bei uns wird seit dem Jahr 1990 kein Tiermehl mehr an Rinder, an Wiederkäuer verfüttert. Obwohl diese Vorsichtsmaßnahmen erhöhte Kosten für teures Eiweißfutter verursacht haben, wurde diese Maßnahme von den Bauern im Interesse der Konsumenten und zum Schutz der Gesundheit durchgeführt.


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