Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 19

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vornherein nur ein negatives Ergebnis erzielen kann, mit einem monatlichen Controlling frustriert. Das heißt, man muss einen anderen Level einsetzen: Man muss die Einnahmemöglichkeit als Null-Level angeben, und das, was er besser macht, ist dann sein Verdienst, dann hat er gut gewirtschaftet, und wenn er etwas schlechter macht, dann hat er schlecht gewirtschaftet.

Das Gleiche gilt für jemanden, der von vornherein eine bessere Einnahmensituation hat. Er hat einfach einen höheren Level, das ist dann sein Null-Level, und auch in diesem Rahmen kann er besser oder schlechter sein. – Und das Gesamtgebilde ergibt dann ein ausgeglichenes Budget.

Nun ist es zweifellos so, dass einige Krankenkassen, vor allem Gebietskrankenkassen, in Österreich auf Grund der Einnahmensituation besser gestellt sind als andere. Das West-Ost-Gefälle ist da ein gutes Beispiel. Vorarlberg hat die geringste Anzahl von Pensionisten und ein höheres Lohnniveau, das heißt, sie haben eine bessere Beitragsgrundlage. Burgenland hat die meisten Pensionisten, hat ein niedriges Lohnniveau und die geringste Beitragsgrundlage. Das Burgenland könnte noch so gut wirtschaften, sie werden unter den gegenwärtigen Erfordernissen an eine qualitätsvolle Medizin nie eine positive Gebarung erreichen können. – In diesem Sinne ist eine neue Struktur zu besprechen.

Das heißt, wenn heute jemand ein Einkommen in der Höhe von 15 000 S hat und ein anderer für dieselbe Arbeit nur 10 000 S bekommt, man aber 13 000 S braucht, um zu leben, dann muss man einen Weg finden, wie der eine 13 000 S bekommt, und man muss den anderen dazu bringen, einen Solidaritätsausgleich zu leisten. Es wird in Österreich immer die Solidarität beschworen, aber die Solidarität unter den Krankenkassen existiert offensichtlich nicht.

Das hat aber absolut nichts damit zu tun, dass gut wirtschaftende Krankenkassen – ich nenne hier wieder das oberösterreichische "Medicom"-Programm – sozusagen bestraft werden sollen, indem man bei guter Wirtschaftslage Mittel abschöpft. – Das ist keineswegs der Zweck, nur von den Grundvoraussetzungen her muss man ein einheitliches, vergleichbares Niveau schaffen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen nunmehr zur 3. Anfrage, 1136/M.

Ich ersuche Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer, die Frage zu stellen.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es besteht bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen, die pragmatisierte Beamte betreuen, zunehmend der Wunsch, auch die Vertragsbediensteten einbeziehen zu können. Daher lautet meine Frage:

1136/M-BR/01

Werden Sie den Vorschlägen der ÖVP, die Vertragsbediensteten der Länder und Gemeinden in die BVA beziehungsweise in die Krankenfürsorgeanstalten der Länder einzubeziehen, folgen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Ab 1. Jänner 1999 werden die Bediensteten des Bundes, mit denen nach dem 31. Dezember 1998 ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund nach dem VBG 1948 begründet wurde, in die Krankenversicherung und Unfallversicherung einbezogen.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Länder und der Gemeinden nach Einbeziehung der Vertragsbediensteten ihres Wirkungsbereiches noch einer gesonderten Prüfung zu unterziehen. Die Frage der Einbeziehung der Vertragsbediensteten der Länder und Gemeinden in die Krankenfürsorgeanstalten der Länder ist unter dem Blickwinkel zu betrachten, inwieweit in Hinkunft die Vielfalt der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen fortgeschrieben werden soll, und kann daher vor Abschluss dieser Diskussion nicht schlüssig beantwortet werden. – Tatsache ist, dass sie natürlich in vielen Bereichen – vor allem auch im Bereich der Gemeinde Wien – durchaus positiv gebaren und daher auf jeden Fall ihre Existenzberechtigung haben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


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