Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 29

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Wir sehen die Frauenpolitik als integrativen Bestandteil einer Gesamtpolitik, die nicht alleine von einem Ministerium wahrgenommen werden kann. In diesem Sinne sind auch Teile dieser Frage an andere Ministerien, zum Beispiel an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, zu richten.

Das heißt, dass Veränderungen vor allem im Sinne des sogenannten Gender Mainstreamings in die Zuständigkeiten aller Ressorts fallen und damit Angelegenheiten der gesamten Bundesregierung sind. In diesem Sinne werden wir aber trotzdem versuchen, die im unteren Ressort angesiedelten Tätigkeiten federführend wahrzunehmen und eine interministerielle Arbeitsgruppe zu initiieren, um diese Maßnahmen voranzutreiben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen zur 9. und letzten Frage, 1140/M.

Ich ersuche Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth, die Frage zu verlesen.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1140/M-BR/01

Welche konkreten Maßnahmen plant das Ministerium zur Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Ich habe bereits in der vorhergehenden Anfragebeantwortung darauf hingewiesen, dass wir eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe einsetzen, um vor allem die Ziele im Bereich des Gender Mainstreamings in Österreich umzusetzen. Wir haben im Rahmen der EU-Tagung gesehen, dass wir durchaus auf dem richtigen Weg liegen. Wir werden auf Grund der sicherlich bestehenden Benachteiligung von Frauen diese notwendige Fortsetzung einer eigenständigen Frauenpolitik auch auf diesem Weg erweitern und im Sinne des dualen Ansatzes einen zweiten Weg zur Verfolgung frauenpolitischer Ziele wahrnehmen.

Wir werden an der uns übertragenen Koordinationskompetenz in Frauenangelegenheiten ebenso wie an der Umsetzung des sehr ambitionierten frauenpolitischen Kapitels unseres Regierungsprogramms arbeiten und werden dabei sowohl impulsgebend als auch koordinierend tätig sein.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Nein.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Für Frauen, die sich diskriminiert fühlen und sich deshalb an eine Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden wollen, ist es sicherlich nicht unwichtig, ob derartige Anlaufstellen in halbwegs erreichbarer Entfernung sind. Daher meine Frage: Ist geplant, neben Wien und Tirol – ich glaube, eine dritte Stelle ist gerade für die Steiermark ausgeschrieben – eine weitere Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vorzunehmen? – Ich denke da konkret an mein Bundesland Oberösterreich.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Wir haben diese Frage bereits unter Frau Bundesministerin Sickl besprochen. Es war die einhellige Meinung, dass – ähnlich wie in anderen Servicebereichen – die regionale Erreichbarkeit dieser Einrichtungen verbessert werden muss. Es ist dies aber auch eine Sache


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