Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 89

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Leistungs-Verhältnis wieder stimmen, und dann wird auch niemand mehr fragen: Was können wir noch essen? – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.04

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 (Tiermehl-Gesetz) geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (341/A und 459/NR sowie 6298/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Mag. Melitta Trunk: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss soll eine eindeutige Regelung geschaffen werden, welche die Arzneimittelabgabe sowohl durch öffentliche Apotheken als auch durch ärztliche Hausapotheken sicherstellt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor. Daher ist es nur mehr meine Aufgabe, folgenden Antrag zu verlesen:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Feber 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.


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