Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 145

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19.21

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Im öffentlichen Bewusstsein steht hinsichtlich der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ohne Zweifel im Vordergrund, dass sie Missstände in der Verwaltung bearbeite und aufdecke. Das steht auch so in der Verfassung. Aber ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird das deshalb, weil sich die Beschreibung von Missständen für die mediale Darstellung am besten eignet.

Dabei tritt in den Hintergrund, dass die Herstellung von Bürgernähe im Nachhinein zwar eine wichtige Funktion ist, die aber inzwischen doch auch abgelöst wurde von der Überlegung, wie man Bürgernähe sozusagen im Vorhinein gewährleisten könnte. Es ist zum einen eine gewisse erzieherische Wirkung, die Missstandsfeststellungen bei den Betroffenen ohne Zweifel haben. Aber – das wird häufig übersehen – es sind sehr stark die legistischen Anregungen, die die Volksanwaltschaft immer als Anhang zu ihrem Bericht darlegt.

Wir haben uns in der Diskussion mit den Volksanwälten im Verfassungsausschuss darüber unterhalten, und wir haben gehört, dass die Verfolgung dieser legistischen Anregungen durch den Nationalrat sehr zu wünschen übrig lässt. Das ist auch der Eindruck, den ich gewonnen habe. Ich verstehe das in mancher Hinsicht, weil beim Nationalrat vielleicht eine gewisse Befangenheit mitschwingen mag, ein Gesetz, das man mühsam errungen hat und auf das man vielleicht stolz ist, wieder in Frage gestellt zu sehen. Ich könnte mir vorstellen, dass sich der Bundesrat da etwas leichter täte, und würde mir wünschen, dass wir von dem Recht auf Gesetzesinitiative, fußend auf den Anregungen der Volksanwaltschaft, vermehrt und meiner Ansicht nach durchaus auch parteiübergreifend Gebrauch machen könnten.

Ich möchte nun einen kleinen Blick voraus machen und ein bisschen auf den Bereich des Internets als neuer Kommunikationsform – auch als Grundlage für das Schlagwort "e-Government", das heute so oft verwendet wird – zu sprechen kommen. Zunächst ein Wort zur Volksanwaltschaft selbst: Wir haben uns bei früheren Berichten erkundigt, wie es denn mit der Möglichkeit stehe, Beschwerden online einzubringen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal die Seite der Volksanwaltschaft im Internet aufzurufen, und gesehen, dass das tatsächlich funktioniert. Es ist auch so, dass das Informationsangebot hinsichtlich seiner Aktualität vorbildhaft ist. Die Presseaussendungen, die man aus den Medien kennt, die Berichte und alle sonstigen News sind auf dem aktuellen Stand. Das ist bei einem Vergleich mit anderen Darbietungen in diesem Medium nicht so selbstverständlich, wie man das annehmen möchte. Einen herzlichen Dank dafür!

Wenn ich noch einen kleinen Wunsch anbringen darf – der richtet sich jetzt aber nicht unmittelbar an die Volksanwaltschaft –: Wenn man bei einer Suchmaschine den Suchbegriff "Volksanwaltschaft" eintippt, funktioniert das ganz hervorragend, dann kommt als Top-Meldung die österreichische Volksanwaltschaft, ohne dass man das näher spezifizieren müsste. Wenn man in der Link-Sammlung des Rechtsinformationssystems des Bundes nach der Volksanwaltschaft sucht, dann muss man schon sehr geduldig sein, weil man das unter "Dienststellen" oder ähnlichen Überschriften nicht findet. Man findet es in der Sammlung legistischer Links, zusammen mit dem Institut für Verfassungsrecht der Universität Sowieso und so weiter – insoweit in guter Gesellschaft, aber der Durchschnittsbürger wird es nicht gerade in diesem Zusammenhang vermuten.

Ich bin der Volksanwaltschaft auch sehr dankbar dafür, dass sie aufgezeigt hat, wie notwendig es wäre, die Bezahlung von Gebühren auch über das Internet – Electronic Banking – möglich zu machen. Ich halte das für notwendig, wenn wir darüber reden, dass man Anträge elektronisch einbringen will und auch Bescheid-Erledigungen auf diesem Weg zustellen kann, was nach dem AVG heute an sich unter bestimmten Voraussetzungen schon möglich wäre, dann muss aber auch möglich gemacht werden, dass man Gebühren oder sonstige Abgaben nicht nur mit Bankomat-Karte – zögerlich, aber jetzt doch allmählich schon –, sondern auch über das Internet bezahlen kann. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich die Volksanwaltschaft dieses Themas schon angenommen hat.


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