Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 175

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich setze voraus, dass jeder von Ihnen den Bericht vorliegen hat, sodass ich ihn nicht verlesen muss.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass der Herr Präsident des Bundesrates gestern ausnahmsweise und ohne jede präjudizielle Wirkung ein Schreiben an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein, mit folgendem Inhalt gerichtet hat:

"In der Anlage übermittle ich namens des Bundesrates den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 (455 der Beilagen) geändert wird, mit dem Ersuchen um Weiterleitung an die Europäische Kommission im Notifikationsverfahren gemäß RL 98/34 unter Inanspruchnahme des Dringlichkeitsverfahrens gemäß § 3 Abs. 4 Z 1 des Notifikationsgesetzes 1999", und zwar mit folgender Begründung:

"Auf Grund der Entwicklungen hinsichtlich der BSE, die eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier darstellt, ist Österreich gezwungen, ohne die Möglichkeit einer vorhergehenden Konsultation in kürzester Frist technische Vorschriften festzulegen".

Soweit der Inhalt des Schreibens an den Herrn Bundesminister mit der Bitte um Weiterleitung an die Kommission.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Steinbichler. – Bitte.

21.28

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Ministerin! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Düngemittelgesetz 1994 um das Ausbringungsverbot für tierische Proteine erweitert. Ich denke, das ist sinnvoll; erinnern wir uns an die heute Vormittag ausführlich geführte Diskussion um das Verfütterungsverbot.

Ich möchte allerdings noch replizieren: Staatssekretär Waneck hat den schlechten Wissensstand der Wissenschaft im Zusammenhang mit BSE kritisiert. Auch hier beim Düngemittelgesetz möchte ich darauf verweisen, dass wir im bereits bestehenden Gesetz nach wie vor die Haftungsfrage bei Klärschlamm offen haben. Auch da sagen Experten heute noch, dieser sei bedenkenlos auszubringen. Aber ich denke, dass auch diese Haftungsfrage ein Thema für die Zukunft ist, damit nicht wieder dann die Bauern als Prügelknaben hingestellt werden. Ich möchte das folgendermaßen begründen.

Bei der Enquete im Parlament, die vorigen Freitag stattgefunden hat, war als einer der Fachleute Herr Professor Haiger geladen. Herr Professor Haiger hat vor zirka 25 Jahren an der Boku, an der Universität für Bodenkultur in Wien, unterrichtet und damals unter anderem den Leistungsgedanken getragen. Es ist von ihm damals das Ende der Zwei-Nutzungs-Rassen prognostiziert worden: Die Bauern müssen sich in Richtung Leistung orientieren und Höchstleistungstiere wie Holstein-Friesen importieren; die Zucht muss Fortschritte machen, das ist das einzige Ziel und die einzige Überlebensstrategie für die Bauern.

Man sieht, wie schnell Fachleute ihre Meinung ändern. So hat Professor Haiger die Seite gewechselt und ist heute auf der Seite der Tierschützer. Die Bauern können jedoch nicht so schnell reagieren wie die Wissenschaft! Im Zusammenhang mit vielen Problemen, die wir heute diskutiert haben, muss unser Berufsstand immer wieder die Ratschläge der Experten und Wissenschafter in Anspruch nehmen, und es fehlt mir, dass, wenn es zu Problemen kommt,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite