Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 41

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Ich glaube, dass dieses Gesetz letztendlich auch beispielgebend dafür sein kann, wie wir in diesem partnerschaftlichen Verständnis zwischen Gesetzgeber, Wirtschaft und Konsumenten auch in der Ökologie einen qualitativen Schritt nach vorne setzen können. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall, danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001) (373/A und 506/NR sowie 6320/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Georg Keuschnigg übernommen.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001).

Der Text liegt Ihnen vor. Ich darf daher zum Antrag des Ausschusses kommen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ferdinand Gstöttner das Wort. – Bitte.

11.19

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei der Novelle zum Altlastensanierungsgesetz geht es im Wesentlichen darum, dass das Tiermehl, welches nicht verfüttert werden darf, in dafür genehmigten thermischen Anlagen behandelt werden soll. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass dafür geeignete Anlagen genehmigt werden.

Dazu meinen wir, dass es kurzfristige Lösungen in derzeit schon vorhandenen Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen gäbe, also in Anlagen, bei denen eine entsprechende Qualität der Verbrennung der gefährlichen Abfälle sichergestellt wäre.


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