Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 31

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Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf .

Zurückziehung und Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Ergebnis der Präsidialkonferenz wurde die von den Bundesräten Professor Albrecht Konecny und GenossInnen gemäß § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates an die Frau Vizekanzlerin gerichtete dringliche Anfrage betreffend den Regierungsbeauftragten für EU-Erweiterungsfragen zurückgezogen und in weiterer Folge von den Bundesräten Professor Albrecht Konecny und Genossen eine neuerliche dringliche Anfrage an die Frau Vizekanzlerin betreffend den Regierungsbeauftragten für EU-Fragen eingebracht.

Da die an den Herrn Bundeskanzler gerichtete dringliche Anfrage sowie die an die Frau Vizekanzlerin in geänderter Form eingebrachte dringliche Anfrage zwar in keiner zeitlichen Reihenfolge, in jedem Fall aber in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, werde ich gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Behandlung der beiden von mir genannten dringlichen Anfragen zusammenziehen.

Die Behandlung der beiden dringlichen Anfragen verlege ich gemäß § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortungen 1633/AB-BR/01 bis 1640/AB-BR/01

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weiters gebe ich bekannt, dass mir gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates acht von fünf Bundesräten schriftlich unterzeichnete Verlangen vorliegen, eine Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortungen 1633/AB-BR/01 bis 1640/AB-BR/01 der Anfragen 1770/J-BR/01, 1773/J-BR/01 bis 1779/J-BR/01 an den Herrn Bundesminister für Justiz durchzuführen.

Gemäß § 60 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates werde ich die Besprechung der genannten Anfragebeantwortungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, zusammenziehen.

Die Besprechung der von mir genannten Anfragebeantwortungen wird im Anschluss an die Durchführung der beiden dringlichen Anfragen erfolgen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Anlagen (283 und 512/NR sowie 6333/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (349 und 513/NR sowie 6334/BR der Beilagen)


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