Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 107

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Ich habe Wortmeldungen vorliegen. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich bitte Herrn Bundesrat Gstöttner an das Rednerpult. – Bitte.

17.13

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen allen ist bekannt, dass in zahlreichen Medienberichten die Umstrukturierung der Gerichtsorganisation zum Thema gemacht wurde. Das war Anlass, dass wir am 13. Februar eine Anfrage an den Herrn Bundesminister gerichtet haben, die bekannt ist, aber im Wesentlichen zum Inhalt hat, dass zahlreiche Gerichte in Oberösterreich und insbesondere auch in den Bezirken von einer Schließung betroffen wären, wobei dies aber alle Bundesländer betrifft. Wir haben daher gebeten, die Fragen, die wir angeführt haben, zu beantworten.

Der Herr Bundesminister hat uns in der Zwischenzeit die Anfragebeantwortung übermittelt. Ich möchte das jetzt nicht abwertend sagen, aber wir finden, dass es keine ausreichende Beantwortung ist, die uns hier überreicht worden ist, und ich darf ein paar Bemerkungen dazu festhalten.

Zum Ersten: Es ist konkret die Frage gestellt worden, was zum Beispiel mit den drei Bezirksgerichten meines Bezirkes, nämlich Schärding, Raab und Engelhartszell, passieren wird. Dazu ist nur eine allgemeine Bemerkung angeführt, allerdings – das sage ich dazu – haben Sie die Aussage angeschlossen, dass Sie bei einer Gesprächsrunde in Oberösterreich darauf eingehen wollen. Das verstehe ich bis zu einem gewissen Grad, wir waren nur dann überrascht, dass uns über den Städtebund eine Liste zugegangen ist, die zum Inhalt hatte, welche Veränderungen nun erfolgen sollen. Diese Liste hat zum Beispiel zum Inhalt, dass in Ried im Innkreis neu die Bezirksgerichte Engelhartszell, Obernberg, Raab, Ried und Schärding beinhaltet sein sollen. Das würde bedeuten, dass ein Bezirk wie unserer, der von der Bevölkerungszahl her in etwa mit Ried gleich ist, ohne Bezirksgericht wäre, was aber weit reichende negative Folgen in allen möglichen Bereichen hätte. Das ist natürlich ein Umstand, den wir in keiner Weise akzeptieren könnten.

Wir haben bei verschiedenen Stellungnahmen – die Beantwortung Ihres Schreibens ist jetzt, nachdem wir wissen, wann diese Runde sein soll, in der Endfassung – festgehalten, dass die Beurteilung der Sitze der Bezirksgerichte sicherlich nicht einfach ist, dass aber grundsätzlich festgestellt werden soll, dass Veränderungen nicht nur in Oberösterreich, sondern auch in den anderen Bundesländern nicht nur die Bevölkerung, sondern auch alle Wirtschaftszweige und Interessenvertretungen betreffen würden.

Die Bezirksgerichte – das soll man bei jeder Gelegenheit betonen – haben sich grundsätzlich bewährt, und es wäre eben deshalb alleine schon die Beibehaltung des Jetzt-Standes nicht nur gewünscht, sondern erforderlich, weil es einfach bei der Betreuung vor Ort zu keinen Verschlechterungen kommen darf.

Der uneingeschränkte Zugang für den Bürger zum Recht – wenn man das so allgemein bezeichnen kann – kann sicherlich nicht durch Beratungsstellen allein gewährleistet werden – dafür sind eben Bezirksgerichte da –, und für viele Menschen – auch das soll nicht unerwähnt bleiben – spielen auch die Entfernung und die Möglichkeit der Nutzung von Verkehrsmitteln, um zu solchen Stellen zu kommen, eine ganz wichtige Rolle, die teilweise nicht erfüllbar ist. Daher ist der Sitz der Bezirksgerichte von großer Bedeutung.

Man kann auch nicht davon ausgehen, dass alle Menschen mit Internet ausgestattet sind und auf diesem Wege gearbeitet werden kann. Der persönliche Kontakt wird auch in Zukunft von größter Bedeutung sein. Ich bin auch der Meinung, dass man verschiedenste Aufgaben nicht einfach den Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden übertragen kann – das ist sicher kein akzeptabler Weg. Allein die angespannte Finanzlage würde es nicht erlauben, diese erhöhten Kosten zu übernehmen, es ist auch mit dem überall ausgedünnten Personalstand nicht mehr möglich, solche Fragen zu bearbeiten.


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