Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 125

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desbudgets 1997 ein Strukturanpassungsgesetz, das die Umwandlung des Zustimmungsrechtes in ein Anhörungsrecht vorgesehen hat.

Ich darf Ihnen nun kurz in Erinnerung rufen, wie das von Vertretern der sozialdemokratischen Nationalratsfraktion kommentiert worden ist.

Im Budgetausschuss vom 28. März 1996 ist laut Parlamentskorrespondenz festgehalten – Sie können das aber auch selbst im Protokoll nachlesen –, dass unter anderem die Abgeordneten Kräuter, SPÖ Steiermark, und Dr. Fuhrmann, vormaliger Klubobmann, die Initiative des Justizministeriums begrüßt haben, "im Sinne einer Effizienzsteigerung der Bezirksgerichtsorganisation schwerpunktmässig Gerichte mittlerer Grösse einzurichten, als weiterhin Kleingerichte mit geringer Auslastung in Betrieb zu halten". (Rufe bei der ÖVP: Hört! – Bundesrat Marizzi: Fuhrmann habt ihr abgelöst! Er ist nicht mehr da!)

Nationalratssitzung vom 17. April 1996 – ich zitiere aus der "Parlamentskorrespondenz" –: "Abgeordneter Dr. Kräuter (SP) befasst sich mit der geplanten Zusammenlegung kleiner Bezirksgerichte und erläutert, dass die Landesregierungen in Zukunft bei Zusammenlegungen nur noch anzuhören sein werden. Er qualifiziert diese Massnahme als Schritt in Richtung einer modernen, effizienten Justizverwaltung und hält fest, dass dadurch die Gerichte ständig besetzt werden können."

In einem Punkt hat sich Herr Abgeordneter Kräuter verschätzt: Zu dieser Umwandlung in ein Anhörungsrecht ist es nicht gekommen, weil deutlich geworden ist, dass das nicht die Zustimmung des Bundesrates finden würde. Im Nationalrat hat man sich damit beholfen, dass aus der ursprünglichen Regierungsvorlage, die diese Änderung beinhaltet hat, eine eigene Ausschussvorlage gemacht wurde, die unerledigt blieb und nie auf der Tagesordnung des Nationalrates stand. Und ob dieses Vorganges, Herauslösung dieser Verfassungsänderung aus dem Strukturanpassungsgesetz, hat sich unser Klubobmann Dr. Khol von Abgeordneten der SPÖ herbe Kritik anhören müssen. Er sei wortbrüchig geworden, hat es damals gelautet, weil er nicht zu dieser von der SPÖ betriebenen Vereinbarung gestanden sei.

Ich fasse zusammen: Damit, dass das Sein der früheren Regierungsfraktion, jetzt Oppositionsfraktion, das Bewusstsein bestimmt, bleiben Sie zwar nicht Ihrer bisherigen Haltung, wohl aber ideologischen Wertvorstellungen treu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.38

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

18.38

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir wollen doch zwei Sachen sehr klar auseinander halten. Der Herr Bundesminister hat, wenn er alle Bezirksgerichte abschafft und das in 14 Punkten, weil er 14-mal gefragt wird, begründet, ein Recht auf unsere politische Kritik, aber es würde niemand auf die Idee kommen, diese Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Wir reden also einerseits über den parlamentarischen Prozess am Beispiel der Eingangsgerichte.

Aber zunächst einmal zu dem Punkt, wie Regierung und Parlament – in diesem Fall der Bundesrat – miteinander umgehen. Wenn ein Minister der Bundesregierung in einer sehr detaillierten – Sie dürfen uns glauben, wir haben uns auch etwas dabei überlegt – Form mit 13 Fragen konfrontiert wird, dann möchten wir ehrlich gesagt als Antwort nicht einen durchaus diskutablen Text bekommen, den wir kennen, weil er sehr viel Ähnlichkeit mit Ihren Presseerklärungen hat – wieso auch nicht, sage ich dazu –, also mit dem, wie Sie da an Konzepten präsentiert haben. Das ist die Versuchung der Datenverarbeitung, dass man Texte, die man selbst für gut hält, immer wieder verwendet. Das ist ein Risiko.

Aber wenn wir Sie sehr konkret um Aufklärung ersuchen, dann wollen wir auch konkret Aufklärung bekommen. Das ist das Wesen des parlamentarischen Fragerechtes. Ich könnte das auch


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