Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 61

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Während der derzeitigen Übergangsphase – 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 – ist die gemeinsame Währung jedoch nur als Buchgeld existent und daher lediglich im unbaren Zahlungsverkehr verwendbar. Während dieser Phase gilt das Prinzip "Kein Zwang und keine Behinderung zur (unbaren) Verwendung des Euro". Ab dem 1. Jänner 2002 wird mit der eigentlichen Währungsumstellung, also mit der physischen Einführung der gemeinsamen Währung begonnen.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat die Euroumstellung im Schulpflichtgesetz 1985, im Privatschulgesetz sowie im Schülerbeihilfengesetz 1983 zum Gegenstand und beinhaltet die Umrechnung der Schillingbeträge in Eurobeträge im Wege einer Sammelnovelle.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke vielmals für die Berichterstattung durch die Vorsitzende. – Erlauben Sie mir zu sagen, dass es natürlich immer wieder so ist, dass die Frauen diejenigen sind, auf die man sich verlassen kann. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten aller Fraktionen.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird (579 und 609/NR sowie 6368/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2000 einzelne Bestimmungen des § 16 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung, die mit Ablauf des 31. August 2001 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 an den zweisprachigen Volksschulen auch in der vierten Schulstufe – bisher erste bis dritte Schulstufe – für die zum Slowenischunterricht angemeldeten Schüler der gesamte Unterricht in deutscher und slowenischer Sprache in annähernd gleichem Ausmaß zu erteilen ist.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet nicht nur in der konkreten Umsetzung das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, sondern auch in den mit dieser Um


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