Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 109

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1993, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz und das Glücksspielgesetz geändert werden, liegt Ihnen der Text vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Prokuraturgesetz geändert werden, liegt Ihnen ebenfalls der Text vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Text des Berichtes des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden, liegt ebenfalls vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften liegt der Text vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ein weiterer Bericht des Finanzausschusses betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfond der Asiatischen Entwicklungsbank. Auch hier liegt Ihnen der Text vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiß: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Hans Ager das Wort. – Bitte.

16.21

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Mit den Punkten 13 bis 18 behandeln wir heute sechs Punkte zusammengefasst, die man im Wesentlichen als Euro-Umstellung bezeichnen kann. Es ist gar nicht so einfach, alle Punkte zu behandeln, weil sie nicht so wahnsinnig gut zusammenpassen, aber ich habe mich bemüht, das in relativ kurzer Fassung zu machen, ansonsten würde das vielleicht sogar verwirrend sein.

Zum Ersten: Zur Verwendung des Euro als tägliches Zahlungsmittel braucht es entsprechende Begleitmaßnahmen. Dazu gehört die Hemmung des Fristenablaufes durch den 31. Dezember 2001, das heißt, der 31. Dezember, an dem die Kreditinstitute geschlossen haben, wird hinsichtlich der Zahlungsfristen mit Samstagen und Sonntagen, Feiertagen und Karfreitagen gleichgestellt.

Die Teilnahme unseres Landes an der Wirtschafts- und Währungsunion bedeutet für Österreich eine große Chance, an einem leistungsfähigen Währungs- und Wirtschaftsraum teilzunehmen und dadurch zu profitieren. Das vorrangige Ziel des Euro-Systems ist nach nunmehr fast zweieinhalb Jahren mit einer Preisstabilität und einer gesicherten Kaufkraft durchaus mit Erfolg gekrönt. Eine erhöhte Preistransparenz und verschwindende Wechselkursrisiken werden speziell


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