Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 95

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Dieses Gesetz erklärt den niedrigsten Asylstandard innerhalb der EU zum EU-Standard und macht aus nicht sicheren Ländern sichere Drittstaaten. Das ist einfach eine Umdefinierung, ein Dumping in Menschenrechtsfragen.

Der Herr Innenminister hat bei seinem Amtsantritt gesagt, dass er sich immer bemühen wird, mit den NGOs zusammenzuarbeiten, aber in der Frage "Asyl in Not", so würde ich sagen, ist das mehr als die kalte Schulter, ebenso auch in der Frage der Standards. Die NGOs haben sich in zig Stellungnahmen negativ dazu geäußert, aber auch von kirchlicher Seite ist eine klare Stellungnahme dazu abgegeben worden. Unter dem Strich bleibt: Die Regierung versteht unter Vereinheitlichung des Asylverfahrens nur die Festschreibung auf dem niedrigsten Standard. Und das macht man, indem man den schlechtesten Standard der EU heranzieht.

Es gibt einen positiven Bereich, und das ist der Wegfall der Befristung für die vorläufige Aufenthaltsbewilligung, die bisher mit drei Monaten gegeben war. Das ist äußerst positiv und schafft in diesem Bereich für viele Menschen ein bisschen Mehr an Rechtssicherheit. Aber es ändert nichts am grundsätzlichen Mangel an einem möglicherweise wieder verfassungswidrigen Gesetz.

Kettenabschiebung bedeutet, Österreich kann auf Grund seiner Drittlandsklausel in ein Land mit einer Drittlandsklausel abschieben, und dieses Land mit einer Drittlandsklausel kann wieder in ein weiteres Land abschieben. Es ist menschenunwürdig, Menschen, die politisch, religiös, sexuell verfolgt werden und Asyl suchen, herumzuschieben wie Pakete, die man nicht will. Das ist ein unwürdiges Ringelspiel. Diesem Gesetz kann man nicht zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.07

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen. Ich erteile es ihm.

14.07

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute eine Novelle zum Asylgesetz, die erstens das Gesetz an die neu geltende Volljährigkeit, in diesem Fall 18 Jahre, anpasst, die zweitens die Beschleunigung des Asylverfahrens herbeiführt, denn in letzter Zeit und auch noch unter SPÖ-Ministern haben sich diese Verfahren sehr lange hinausgezögert, was nicht zum Vorteil des Asylwerbenden war. Und drittens beschließen wir mit dieser Novelle die Sicherung der bisher geltenden Drittstaatenklausel.

Zur Volljährigkeit: Die Volljährigkeit besteht in Österreich für alle Bürger gleich, egal, welche Hautfarbe, Religion, Nationalität sie haben. Volljährigkeit ist jetzt mit 18 Jahren gegeben, das ist in diesem Gesetz geregelt, früher trat sie mit 19 Jahren ein. Also ich kann daran nichts Schlimmes finden.

Der zweite Punkt, die Beschleunigung des Asylverfahrens, ist für mich eine sehr positive Sache, da der Antragsteller schneller Gewissheit bekommt, ob ihm Asyl gewährt wird oder nicht. Er befindet sich also in Zukunft nicht mehr so lange im "luftleeren Raum" und weiß schneller, wo es langgeht. Das ist für mich eine absolut positive Sache.

Zur Drittstaatenklausel, die Kollege Schennach angesprochen hat, ich glaube, aber auch Herr Thumpser: Wenn man sich die alte Regelung anschaut und zu Gemüte führt, muss man davon ausgehen, dass die Schweiz und sogar Italien keine sicheren Drittstaaten sind. Da ist es doch ganz logisch, dass hier eine Reform vonnöten ist, wenn nicht einmal die Schweiz und Italien als sichere Drittstaaten gelten. Also da ist es für mich klar, dass in diesem Bereich reformiert werden muss.

Ich glaube, es ist ein Skandal, Beitrittsländer wie Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien als unsichere Drittstaaten zu bezeichnen. Wenn sie EU-Reife haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie unsichere Drittstaaten sind. Ich glaube nicht, dass das ein gutes Argument war, Herr Kollege Schennach!


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