Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 185

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Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Harald Reisenberger das Wort. – Bitte.

21.12

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben den Bericht vor uns liegen, und ich nehme an, Sie alle haben ihn gelesen. Es ist dies ein an und für sich recht interessanter Bericht. Ich glaube, man kann auf Grund der Ergebnisse dieses Berichtes einige Schlüsse ziehen.

Herr Minister! Es wurde jetzt gesagt, dass, seit Sie im Amt sind, alles viel schneller gehe. – Der Bericht ist tatsächlich relativ flott gekommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.) Allerdings muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass das Rumpfjahr für diesen Bericht aus verwaltungstechnischen Gründen bereits durch den Vorgänger des derzeitigen Innenministers festgelegt war. Gleichzeitig wurde das System so entworfen, dass sämtliche Eingaben hinsichtlich ihrer logischen Zusammenhänge überprüft werden und darüber hinaus Korrekturen nur mehr im zulässigen Ausmaß erfolgen können. Beispielsweise ist anzuführen, dass eine Klärung nur dann gemeldet werden kann, wenn der Fall vorher im System bekannt wurde und die Klärung tatsächlich die Identität des Täters beinhaltet. Das heißt, alle Fälle, die nicht in Richtung 08/15 gehen, können wir im Moment zumindest noch nicht hier herauslesen.

Ich glaube aber trotzdem, dass man sich einige Punkte in diesem Bericht genauer anschauen sollte. – Auf Seite zwölf des Sicherheitsberichtes 2000 heißt es: "Die bis 31. 1. 2000 geltende (polizeiliche) Kriminalstatistik existiert nur für angezeigte Tatverdächtige und somit für geklärte strafbare Handlungen, wobei diese Statistik in Folge der damals vorhandenen Ressourcen bloß die Minimalerfordernisse aufwies. Eine ganz wichtige Ergänzung, nämlich jene für ungeklärte strafbare Handlungen, wurde damals nicht verwirklicht." – Diese Aussage ist irreführend. In den Sicherheitsberichten der vergangenen Jahre ist die Aufklärungsquote bereits angeführt, und damit konnte auf die Quote der ungeklärten strafbaren Handlungen geschlossen werden.

Zu den Vergleichsmöglichkeiten: Da das Jahr 2000 im Sinne der Datenerfassung ein Rumpfjahr darstellt, ist eine statistisch 100-prozentig saubere Zusammenführung in Folge unterschiedlicher Detaillierungsgrade der Ausgangsdaten nicht möglich. Trotzdem ist der Vergleich von absoluten Zahlen und Prozentzahlen zulässig, da sich daraus eindeutige Trends und ihre Auswirkungen ablesen lassen. – Die daraus resultierenden Folgen sollte man sich schon überlegen.

Von der derzeitigen Ressortführung wurde darauf verzichtet beziehungsweise nicht einmal der Versuch unternommen, Vergleichsmöglichkeiten zu den Vorjahren zu schaffen. Veränderungen zum Vorjahr werden in diesem Bericht nicht ausgewiesen. Der Entwicklung bei den Aufklärungsquoten wird im Textteil sehr wenig Raum gegeben. Das geht zu Lasten der erforderlichen Schlussfolgerungen für die Gestaltung der polizeilichen Arbeit.

Trotzdem: Wenn man sich einige wenige Zahlen ansieht, dann sind aus den Vergleichswerten sehr wohl Folgerungen zu ziehen: Wir haben zwischen 1999 und 2000 eine steigende Kriminalität und eine sinkende Aufklärungsquote zu verzeichnen. Es ist ein Anstieg der strafbaren Handlungen um fast 14 Prozent festzustellen, und dieser Wert ist ziemlich hoch. Die Aufklärungsquote liegt hingegen im Vergleich zu den Vorjahren, in welchen sie immer über 50 Prozent lag, diesmal nur mehr bei 48,7 Prozent.

Es sind also ein Anstieg der strafbaren Handlungen und eine sinkende Aufklärungsquote festzustellen. Insgesamt ist die Aufklärungsquote bei gerichtlich strafbaren Handlungen um 2,7 Prozent gesunken. Bei Sachbeschädigung ist ein Anstieg um 16,8 Prozent zu verzeichnen, die Aufklärungsquote ist hingegen von 27,5 auf 27,2 Prozent gesunken. Auch bei Diebstahl und dergleichen mehr verhält es sich ähnlich.


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