Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 231

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Die von manchen ins Treffen geführte Verantwortung, dass momentan die Anspruchsfrist etwa in Analogie zu § 15c WGG nur sechs Monate beträgt, ist bei nur halbwegs ernsthafter rechtlicher Würdigung schlicht lächerlich. Bei der Umstellung der Preisfestsetzung der Optionsmietwohnungen entfällt zudem der derzeitige Vermietungsabschlag für den Mieter beziehungsweise die klare Nachvollziehbarkeit der Preisfestsetzung im Sinne der bisherigen Berechnung, also Herstellkosten minus 1 Prozent Abschreibung pro Jahr. Nun kann die GBV mehr oder minder selbst über den Preis entscheiden, sofern sie nur behauptet, dieser liege zwischen dem Substanz- und dem Verkehrswert. Versuchen Sie als Mieter einmal, das zu hinterfragen!

Völlig verfehlt ist unserer Ansicht nach auch die Verschärfung der Bestimmungen über das steuerlich erlaubte Reservekapital. Hier wird die Frist, nach welcher eine Besteuerung einsetzt, einfach von fünf auf drei Jahre verkürzt und behauptet, damit würden die GBVs schneller investieren und die Baukonjunktur beleben. Wir alle wissen aber, dass gerade im geförderten Wohnbaubereich die Baubewilligungen zurückgehen, Hand in Hand mit den Landesförderungen, da die Länder zur Erfüllung des Stabilitätspaktes – wir haben kurz vorher darüber gesprochen – auch in diesem Bereich natürlich auf die Bremse steigen müssen. Es bleiben also nur zwei Möglichkeiten: Entweder die GBVs investieren in Grundstücke – zur Freude der Immobilienmakler –, oder sie bezahlen Steuer – zur Freude des Finanzministers –, aber weder die Konjunktur noch die Beschäftigten, noch die Mieter profitieren von dieser Maßnahme.

Es stellt sich die Frage, warum man nicht einfach die Möglichkeit schafft, diese Mittel, wenn man sie schon freisetzen will, zur Senkung der Mieten einzusetzen. Immerhin hat man das großflächig plakatiert. Stattdessen kam es zu einer Erhöhung bei den wohnungsmäßigen Energiekosten im Rahmen der Elektrizitätsabgabe, einer Steigerung der Kosten beim Bausparen durch den Wegfall bisher geltender Gebührenbefreiungen, Gleiches bei den GBV, und das Wifo hat im neuen Monatsbericht auch darauf hingewiesen, dass gerade die Wohnungskosten mit, so glaube ich, 3,3 Prozent zur Steigerung der Inflationsrate beigetragen haben.

Es gibt auch Politiker, die meinen, diese WGG-Novelle sei ein Schritt zu mehr Markt, aber gerade der Wohnungsmarkt ist ein nahezu klassisches Beispiel für Marktversagen, auch in der wissenschaftlichen Literatur. Wohnen gehört schließlich zur grundlegenden Infrastruktur, und zwar nicht nur individuell, sondern auch und vor allem sozioökonomisch betrachtet. Wohnrecht ohne ein vernünftiges Ausmaß an Regulierung schließt soziale Verantwortung aus und führt automatisch zu quantitativer und/oder qualitativer Unterversorgung. Es geht nicht darum, jeglichen Profit aus der Wohnwirtschaft zu verbannen, es geht aber sehr wohl darum, die damit verbundenen Belastungen fair auszugestalten. (Beifall bei der SPÖ.)

0.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Maier. – Bitte.

0.28

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund der fortgeschrittenen Stunde lassen Sie mich zum Schluss kommen und zusammenfassen: Was der Kollege gerade gesagt hat, zeigt mir, dass er offensichtlich von jenen Eckpfeilern der sozialdemokratischen Wohnbaupolitik, die in Wien gemacht wird, noch wenig gehört hat oder wenig damit vertraut ist. (Bundesrat Würschl: Der Herr Oberlehrer ist am Werk! – Bundesrat Mag. Hoscher: Mir ist es verborgen geblieben, dass Sie etwas zu sagen haben zu diesem Thema!)

Ich habe einmal mit dem ehemaligen Wohnbaustadtrat Edlinger über Wohnbaupolitik diskutiert, und Edlinger hat immer darauf hingewiesen, wie schwierig es sei, den Markt zu beleben, und Sie haben jetzt gerade beklagt, dass der Markt so wenig belebt sei. Ich habe mit großem Interesse die Ausführungen Ihrer Frau Zentralsekretärin Bures im Nationalrat gelesen, die gemeint hat, dass sie es wirklich bedauert, dass dieses Gesetz wenig zur Eigentumsbildung beiträgt. (Bundesrat Mag. Hoscher: Lesen Sie sie noch einmal!) Ich lasse mir das auf der Zunge zergehen, dass sich Sozialdemokraten plötzlich Gedanken machen, was Eigentumsbildung anlangt. Aber Ihre Frau Kollegin Bures hat das gesagt, und das muss man schon festhalten,


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