Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 24

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Sicherheit heute wichtiger denn je sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Die geplante Organisationsreform des Kriminaldienstes, aber auch der gesamten Gendarmerie und Polizei sieht all diese wichtigen Voraussetzungen vor. Dieses Gesetz ist ein Schritt dazu, und daher ist dieses Gesetz absolut zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

9.58

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

9.58

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es dem Innenminister gelungen ist, aus der verfassungspolitischen Patt-Situation doch noch ein taugliches Bundeskriminalamt zu machen, verdient Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben auch Beispielsfälle, in denen diese Patt-Situation zu einem Stillstand der sicherheitspolitischen Bemühungen geführt hat.

Ungeachtet der zu hörenden Kritik der Ausdünnung des ländlichen Raumes teile ich die Meinung, dass damit in Wirklichkeit ein Effizienzgewinn an Sicherheit für den ländlichen Raum verbunden ist, weil es vielfach die fachlichen Möglichkeiten der im ländlichen Raum tätigen Gendarmeriebeamten überstiegen hat, mit professionell arbeitender Kriminalität umzugehen. Meiner Einschätzung nach werden die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen, und per Saldo wird das den ländlichen Raum sicherer machen.

Das, was Herr Kollege Schennach, dem ich über weite Strecken zustimme, hinsichtlich der Schnittstellenproblematik gesagt hat, ist nach meiner Einschätzung durchaus bedenkenswert. Es ist aber nach meiner Beurteilung ein Argument vom Hörensagen und nicht des konkreten Gesetzestextes. Das sollte man auch bedenken, wenn es um die Frage geht, ob man diesem Gesetz zustimmen will oder nicht.

Ich möchte am Schluss noch eine kurze Frage aufwerfen, die vom Land Vorarlberg in einer Stellungnahme zur Regierungsvorlage aktualisiert wurde, nämlich ob bewusst am Datum des In-Kraft-Tretens mit 1. Jänner 2002 festgehalten wurde, weil in diesem Hinweis die Rechtsmeinung vertreten wurde, dass auf Grund der Vorbehaltsermächtigung im § 5, wonach sich das Bundesministerium Aufgabenerledigungen vorbehalten kann, nach Artikel 102 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz für die Kundmachung die Zustimmung der Länder einzuholen wäre. Das stützt sich auf eine entsprechende Stellungnahme von Professor Wiederin, die unlängst auch publiziert wurde. Es wäre aus meiner Sicht zweckmäßig, selbst wenn man diese Rechtsmeinung nicht zu 100 Prozent teilt und ihr eine andere entgegensetzt, damit man dem Bundeskriminalamt nicht das Risiko einer verfassungswidrigen Kundmachung mit auf den Weg gibt.

Mich würde interessieren, wie man hier vorzugehen gedenkt, wobei ich es für völlig unproblematisch hielte, wenn das Gesetz rückwirkend in Kraft träte. Ich sehe keinerlei verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, weil es sich lediglich um Organisationsvorschriften handelt und organisatorische Ermächtigungen schafft. Das ist ein Punkt, den man, so glaube ich, noch klären sollte, wobei ich keinen Zweifel daran habe, dass die Zustimmung selbstverständlich erteilt wird. Aber es gibt auch formalrechtliche Aspekte, die für den Weiterbestand eines Gesetzes von Bedeutung sein können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Schicker. )

10.02

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. Ich erteile es ihm.

10.02

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf kurz auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Schennach eingehen, der die Diskussion zum gegenständlichen Tages


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