Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 29

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des Verfassungsgerichtshofes an. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Gudenus: Halten Sie sich zurück, Herr Kollege!)

Wenn hier ein Vertreter Kärntens herausgeht und sagt, wir haben einen Dialog, so kann ich nur sagen: Das ist kein Dialog, das ist eine Drohung gegenüber den Volksgruppen! Was ist es sonst, wenn man sagt, ihr müsst spuren, sonst schaffen wir die slowenischen Sendungen im ORF ab, sonst schaffen wir die Volksgruppenförderung ab, oder wir schaffen den zweisprachigen Kindergarten ab!? Das ist die Realität, und so etwas nennen Sie einen Dialog mit den Volksgruppen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.22

Präsident Alfred Schöls: Es liegt eine Wortmeldung des Bundesrates Professor Konecny vor. Ich erteile ihm das Wort

10.22

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich eine Frage der Sicherheit in diesem Lande, wie wir mit den Verfassungsorganen dieser Republik umgehen – nicht der Sicherheit im Sinne der Verfolgung von Kriminalität, aber im Sinne der Sicherheit unseres demokratischen Gemeinwesens.

Es gehört zu den wesentlichen Elementen einer funktionierenden Demokratie, dass es ein ausgewogenes System von Entscheidung und Kontrolle gibt. Das ist in der Republik so. Im Übrigen ist das auch beim Fußballspielen so. Es ist keine Frage, dass die Entscheidungen jener, die zur Kontrolle aufgerufen sind, nicht immer Begeisterung hervorrufen. Ich plädiere nicht für die Heiligsprechung des Verfassungsgerichtshofes.

Tatsache ist – das Zitat, das von Herrn Kollegen Klamt gewählt wurde, gibt genau jene Form wieder, in der über Verfassungsgerichtshoferkenntnisse tatsächlich zu diskutieren ist –: Ja, auch heute und bis in die jüngste Vergangenheit vertritt auch meiner Überzeugung nach der Verfassungsgerichtshof ein ziemlich konservatives Gesellschaftsbild, und er hat mit zahlreichen Entscheidungen politische Vorstöße, die die Sozialdemokraten gestartet oder mitgetragen haben, unmöglich gemacht.

Der Unterschied ist nur – das ist ein fundamentaler Unterschied –, ob ich sage, diese Entscheidung widerspricht meinen politischen Intentionen, ich werde überlegen, ob ich dasselbe politische Ziel mit anderen, verfassungskonformen Mitteln nicht vielleicht auch erreichen kann, oder ob ich von einer vorgezogenen Faschingsentscheidung spreche. Ich will in diesem Fall nicht Professor Böhm zum Richter aufrufen, aber diese Terminologie – Kollege Klamt zieht es vor (Bundesrat Ing. Klamt verlässt eben den Saal), sich dieser zu entziehen – gehört nicht in den Bereich der juridischen Fachdiskussion.

Nun ist das überhaupt ein Problem. Ich habe keine Ahnung, in welchem Zustand die Klauen des Kärntner Landeshauptmannes sind, aber dass er unter einer Maulseuche leidet, ist wohl unbestritten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Bundsrat Mag. Gudenus: Das ist ja ungeheuerlich!)

Wenn der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung trifft, liegt es nicht im Ermessen des Kärntner Landeshauptmannes, ob diese im Bundesland Kärnten anzuwenden ist.

Wenn ein Fußballschiedsrichter – ich habe das vorhin angedeutet – ein Tor eines Vereins, dessen Präsident der Kärntner Landeshauptmann ist, nicht als gültig anerkennt, dann mag das für den Fan unbefriedigend sein, aber das gehört zu den Regeln, denen man sich unterwirft, wenn man auf das Spielfeld läuft.

Man sollte sich auch jenen Regeln unterwerfen, die gelten, wenn man auf das politische Spielfeld läuft. Es ist für die Demokratie absolut inakzeptabel, dass jeder, der nicht dieser Meinung ist – der jeweiligen Meinung; die Meinungen ändern sich zum Teil sehr rasch –, die der Kärntner Landeshauptmann vertritt, sich unmoralischen, käuflichen oder sonstigen Verhaltens verdächtigen lassen muss und dass die nächste Stufe heißt: Das schaffen wir ab! Also die


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