Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 52

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Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird (448 und 953/NR sowie 6573/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Herbert Thumpser übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Herbert Thumpser: Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Der Bericht des Ausschusses für öffentliche Leistung und Sport liegt schriftlich vor. Ich kann mich daher auf den Antrag beschränken.

Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Josef Saller das Wort. – Bitte.

12.08

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes ist sehr zu begrüßen, da es die Qualität bei der Planung und Abwicklung von Sportprojekten erhöht.

Durch den sorgfältigen und effizienten Einsatz der Sportförderung erhalten wir finanzielle Freiräume, finanzielle Spielräume für wichtige Sportanliegen, und ich darf zwei dieser mir besonders wichtig erscheinenden Sportanliegen hervorheben.

Im Jahr 2003 wird seitens der Europäischen Union das Jahr der Menschen mit Behinderung ausgerufen werden. Das gibt also Gelegenheit, die Förderung des Behindertensportes mit zusätzlichen Mitteln zu forcieren. Das darf sich natürlich nicht nur auf das Jahr 2003 beschränken. Der Behinderten-Sportverband ist zwar Mitglied der Bundessportorganisation, wird aber aus deren Budget nicht dotiert.

Es hat gestern zu diesem Thema im Salzburger Landtag eine Debatte gegeben, und es wurde gestern ein Antrag gestellt, wonach die gesetzliche Verankerung des österreichischen Behindertensportes verlangt werden soll. Dies würde die Finanzierungsproblematik des Behindertensportes lösen.

Ich will natürlich die wertvolle Arbeit der Sport- und Dachverbände in keinem Falle gefährden, verlange aber trotzdem, dass der Behinderten-Sportverband als vollwertiges Mitglied anerkannt und aus den jährlichen Erhöhungen der Mittel entsprechend dotiert wird.

Mein zweites besonderes Anliegen ist die Förderung des geregelten Ausbaues des Radwegenetzes und insbesondere der Mountainbike-Strecken. Mindestens 3 Millionen Österreicher benützen ein Rad, davon besitzen zirka eine Million ein Mountainbike. Man schätzt, dass davon 50 Prozent auf Forststraßen fahren.

Es ist also das klare Bestreben da, auf der einen Seite zwar möglichst viele Forstwege für Biker und Sportinteressierte zu öffnen, auf der anderen Seite ist natürlich eine generelle, rücksichtslose und wilde Öffnung abzulehnen und auch nicht möglich. Das heißt, die Vorgangsweise


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