Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 151

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Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Bieringer, Dr. Böhm und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Vertrauen in die Arbeit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministers für Inneres vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. (Ruf bei der ÖVP: ... hoch! – Bundesrat Konecny: Das kann man sagen: Hände hoch bei dieser Regierung!)

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E/174-BR/2002)

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich nehme die Verhandlung zur Tagesordnung wieder auf.

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG) geändert wird (949 und 1024/NR sowie 6591/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert wird (951 und 1025/NR der Beilagen sowie 6592/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 13 und 14 hat Herr Bundesrat Thomas Ram übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Thomas Ram: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz – BPG – geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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