Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 199

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29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (771 und 1015/NR sowie 6607/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (831 und 1016/NR sowie 6608/BR der Beilagen)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (901 und 1017/NR sowie 6609/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 bis 31, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Die Berichterstattung über die Punkte 29 bis 31 hat Herr Bundesrat Herbert Würschl übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Herbert Würschl: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik liegt Ihnen vor. Der schriftliche Bericht ist Ihnen allen bekannt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ebenso ist Ihnen der schriftliche Bericht betreffend das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien bekannt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Drittens liegt Ihnen der schriftliche Bericht über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien vor.


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