Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 65

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natürlich –, übernommen und wird sie sukzessive, wenn sie leer werden oder auch durch zeitweiliges Umsiedeln, mit einem den heutigen Verhältnissen angepassten Standard ausstatten, um sie dann saniert zu verkaufen oder zu vermieten. (Bundesrat Dr. Aspöck: Na und? Was ist schlecht daran?)

Herr Kollege! Der Unterschied ist Folgender: Wenn Leute, die sich in Untermiete in Substandardwohnungen befinden, diese kaufen, dann wissen sie doch gar nicht, was auf sie zukommt! Wissen Sie, wie diese Häuser ausschauen, was da an den Objekten zu erneuern ist? – Diese Leute haben kein Geld, sonst würden sie ja gar nicht in diesen Substandardwohnungen wohnen! (Bundesrätin Haunschmid: ... verschlampen lassen!)

Zurück zu unserem Beispiel: Mit dieser Wohnungssanierung geht natürlich auch eine Generalsanierung des Objektes einher, denn es ist für mich nicht vorstellbar, wie künftige Besitzer etwa für die Dachrenovierung, für die Fassade, für den Wärmeschutz und so weiter das Geld aufbringen sollen, wenn sie zuerst schon die Substandardwohnung auf ein normales, zeitgemäßes Niveau bringen sollen. Das müssen Sie mir erklären, liebe Frau Kollegin Haunschmid! (Bundesrat Grissemann: Wer soll es zahlen?!)

Ich denke mir, eine vorhergehende Generalsanierung des Gesamtobjektes wäre die richtige Lösung in diesem Gesetz gewesen. Sie werden daher verstehen, dass meine Fraktion dieser Vorlage aus den vorhin genannten Gründen nicht zustimmen kann, wenngleich – das ist auch schon angeklungen – einige Aspekte positiv zu bewerten sind, wie zum Beispiel eine gemeinsame Kontoführung der künftigen Wohnungseigentümergemeinschaft oder dass bei grober Pflichtverletzung die Herabsetzung des Verwalterhonorars verlangt werden kann.

Das sind Positiva, die man eigentlich unterstützen muss. Aber das ist nur ein kleiner Teil des Gesetzes, und deswegen, Herr Bundesminister, muss ich sagen, das ist uns zu wenig, um dem gesamten Gesetz unsere Zustimmung erteilen zu können.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Sozialstaat-Volksbegehren unbedingt unterstützt werden muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Robert Aspöck das Wort. – Bitte.

12.37

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Eigentümergemeinschaft ist eine Bestimmung, der sich auch die SPÖ anschließen musste. Aber im Sinne meiner Ausführungen zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt verweise ich darauf, dass man von seiten der Opposition natürlich auch da wieder nach dem berühmten Haar in der Suppe sucht, und man wird alsbald vermeintlich fündig. Dieses Haar in der Suppe – es herrscht ja schließlich Wahlkampf! – wurde in der Möglichkeit des Ankaufs einer Substandardwohnung gefunden.

Nach dem, was Frau Kollegin Schicker soeben von sich gegeben hat (Bundesrätin Schicker: Habe ich etwas von mir gegeben?), weiß ich nicht, wie aus der Substandardwohnung eine höhere Standardwohnung werden soll. Wie soll denn der Mieter, der in der Substandardwohnung sitzt, dazu gebracht werden? – Ohne jetzt irgendwelche Zahlen zu kennen, getraue ich mich zu wetten, das sind durchwegs kündigungsgeschützte Mieter, denn diese sitzen ewige Zeiten darin. Ein solcher Mieter ist sowieso nicht hinauszubekommen. Wenn er seine Substandardwohnung behalten will, dann ist er nicht hinauszukriegen.

Aber was ändert jetzt eigentlich das Gesetz? Was verschlechtert für diesen Mieter die Möglichkeit, Substandardwohnungen im Wohnungseigentum erwerben zu können? Ich glaube, was ... (Bundesrätin Schicker: Er kauft sie, weil ihm noch nicht bewusst ist, was damit auf ihn zukommt! Generalsanierung!)  – Nein, er muss sie nicht erwerben, er kann Mieter bleiben. Und sonst kann er zum Baumeister oder zu ein paar Technikern gehen und einmal fragen, was das kostet, und auch fragen, was es kostet, wenn man das ganze Haus herrichten will.


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