Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 69

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diesem Gesetz, gegen das gewichtige Bedenken bestehen – das steht hier in dieser Feststellung –, ihre Ablehnung erteilen. Hätten Sie nur schon das gebundene Mandat, auf das Sie so sehnsüchtig warten! (Lebhafter Widerspruch bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Böhm: Wir haben kein gebundenes Mandat!)  – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer. – Bitte.

12.53

Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich bedanke mich für die durchgehend überwiegend sachliche Debatte. Sie hat aber auch gezeigt, dass das Gesetz, das hier debattiert wird, doch einige rechtliche Schwierigkeiten bereitet. Vor allem aber haben Sie übersehen – zumindest Sie von der Opposition –, dass der Gesetzgeber auf dem Wege ist, das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht zu entkrampfen, zu entkomplizieren, und dass bei diesem Ziel schön langsam Land in Sicht ist, dass man dieses Gesetz wirklich handlich macht, dass man damit umgehen kann.

Auch die Verwalter sollen damit künftig besser als in der Vergangenheit umgehen können. Es war schon eine Art Schreckgespenst für Verwalter, Wohnungseigentum überhaupt zu verwalten.

Ich danke Herrn Bundesrat Mag. Hoscher für seine Ausführungen, vor allem auch für das Zugeständnis, dass das Gesetz besser lesbar ist. Das war auch eines der Motive, warum es neu gefasst wurde.

Die Argumente gegen den Abänderungsantrag verstehe ich nicht ganz. Es ist richtig, es wurde da sehr schnell gearbeitet. Es hat aber diese Arbeit nie ohne Kontakt zum Justizausschuss stattgefunden; nie ohne Kontakt zu den Oppositionsparteien; natürlich auch nicht ohne Kontakt zu den Regierungsparteien.

Es wurden einige Punkte geregelt, sozusagen alter Staub weggewischt, und es wurde hier kein Lobbyismus betrieben und auch keinem Lobbyismus nachgegeben.

Das Ziel war es, in Zukunft keine Mischhäuser mehr zu haben – ein Albtraum für jeden Verwalter! –, nämlich keine Häuser mehr zu haben, in denen Wohnungseigentumsrecht neben Mietrecht besteht. Durch die verschiedenen Begriffe, die in den letzten Jahrzehnten in beide Gesetze Eingang gefunden haben, ist es fast unmöglich geworden, das korrekt zu verwalten, was natürlich auch für die Mieter beziehungsweise Wohnungseigentümer sehr ungünstige Nebenerscheinungen hatte. Sie müssen zugestehen, dass es in Zukunft eine Verbesserung ist, wenn es keine so genannten Mischhäuser mehr gibt.

Es wird auch Wohnungseigentum durch den Alleineigentümer begründbar gemacht, was im Prinzip dem gleichen Ziel dient.

Auch der Umstand, Herr Kollege Schennach, dass man durch so genannte Erwerbsgesellschaften die Möglichkeit gibt, einem größeren Personenkreis das Wohnungseigentum zugänglich zu machen, entspricht doch letztlich Ihrer Intention. Die Konstruktion über die Erwerbsgesellschaft ist wohl durchdacht, überrascht außerdem niemanden, der sich im Wohnungsrecht auskennt, und dient auch dem Ziel, mehr Rechtsklarheit für die Wohnungseigentümer zu schaffen.

Die Argumente gegen den Kauf von Substandardwohnungen, Frau Bundesrätin Schicker, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Sie haben mich als Praktiker angesprochen, und ich antworte als Praktiker: Ihre Argumente verstehe ich nicht.

Eigentum an Substandardwohnungen bedeutet, dass man an Wohnungen, die – wie Sie richtig ausgeführt haben – kein Wasser oder keine Toilette haben, Wohnungseigentum begründen


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