Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 53

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie das Schieß- und Sprengmittelgesetz und die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie das Schieß- und Sprengmittelgesetz und die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung geändert werden.

Der Text des Berichtes liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Alfredo Rosenmaier das Wort. – Bitte.

14.56

Bundesrat Alfredo Rosenmaier (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Die Richtlinien betreffend die Gefahrgutbeförderung sind absolut keine Neuerfindung. Es gibt sie schon sehr lange, und daher muss ich sie in meiner Heimatgemeinde in der Funktion des Bürgermeisters zwangsläufig auch schon sehr lange in der Praxis verfolgen.

So optimistisch, wie es die ÖVP und die FPÖ bezüglich der Beförderer von gefährlichen Gütern sind, kann ich leider nicht sein, vor allem dann nicht, wenn ich mir die Berichte der Feuerwehren und von den Kontrollen anschaue. Da sieht es zum Teil sehr düster aus, vor allem dann, wenn es um Sammeltransporte geht.

Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen ein Beispiel aus der Praxis, welches sich in meiner Heimatgemeinde, der Stadtgemeinde Ebenfurth, zugetragen hat, mit einigen Sätzen erläutern.

Am Sonntag, dem 26. August 2001 gegen 22 Uhr entdeckten ÖBB-Bedienstete bei einer soeben eingefahrenen Zugsgarnitur einen lecken Kesselwagen. Bei Einsicht in die Frachtpapiere konnte die brisante Ladung als hochkonzentrierte Salpetersäure identifiziert werden. Diese stark ätzende Säure – das möchte ich zur Erklärung hinzufügen – wird industriell zum Beispiel in der Galvanik, aber auch in der Elektrotechnik zur Herstellung von Halbleitern verwendet.

Nun nahm alles seinen Lauf. Die Freiwillige Feuerwehr wurde verständigt. Die Männer begannen mit der Abdichtung der Leckage. Zunächst war alles in Ordnung. Aber bereits nach einer Stunde kam ein weiterer Anruf, die Leckage sei wieder aktuell geworden. Es wurde der Entschluss gefasst, den Waggon aus dem Bereich des Bahnhofgeländes weg und ins freie Gelände zu bringen. Während dessen wurde bereits mehrmals versucht, Gefahrengutexperten der Österreichischen Bundesbahnen zu erreichen.

Zusätzliche Hilfskräfte der Statutarstadt Wr. Neustadt wurden angefordert. In den frühen Morgenstunden wurde die Bezirkshauptmannschaft mit einbezogen, und der Landeschemiker, Herr Dr. Maier, der in unserem Bezirk auf Seminar war, kam zu uns nach Ebenfurth. Er stellte fest, dass es wichtig wäre, einen Teil dieser hochprozentigen Salpetersäure in Kunststoffgefäßen umzupumpen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein prädestinierter Mann, ein Mann mit fundiertem Fachwissen. Aber letztendlich war diese Entscheidung keine gute. Es gibt weltweit keine Pum


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