Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 84

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man hat sich durchgerungen, das in dieser Art und Weise zu machen. Aber wir geben genau diesen privaten Krankenanstalten, die nun von einer ökonomischen Verschreibungsweise ausgenommen werden, öffentliche Gelder.

Bei allen anderen ist das gut, in Ordnung und befürwortenswert. Nur in diesem Bereich brauchen wir das nicht, dort kann man nach wie vor machen, was man will, weil man eben ein privater Krankenanstaltenverein ist?! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist etwas, was ich weder verstehen noch akzeptieren kann. Da werden keine Eulen nach Athen getragen, nein, da wird Wasser in Privatswimmingpools geschüttet!

Wenn wir das Ganze nach grundsätzlichen Voraussetzungen betrachten – wir haben einen Staatssekretär, der aus dieser Gilde kommt; er hat den Eid des Hippokrates abgelegt, den alle Ärzte leisten –, dann muss man feststellen, das ist für diese Regierung offensichtlich ein Fremdwort.

Sehr theatralisch – vielleicht wäre der eine oder andere durchaus dazu berufen, es gut im Theater bringen zu können – müsste man ausrufen: Gott schütze unsere Gesundheit – und lasse uns zumindest bis zu den nächsten Wahlen nicht krank werden!

Meine Damen und Herren! Die Regierungsparteien sind ihrem Ruf als Sargnägel dieses Gesundheitssystems wieder einmal gerecht geworden. Deshalb wird meine Fraktion diesem Gesetz beziehungsweise dieser Novelle nicht zustimmen.

Bleiben Sie gesund, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

14.12

Vizepräsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Margarethe Aburumieh. – Bitte, Frau Bundesrätin.

14.13

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Theatralisches, Herr Kollege Hoscher, haben Sie geliefert. Wir haben das nicht nötig. Wenn Sie von einem politischen Spielball sprechen, dann muss ich sagen: In den letzten 30 Jahren war die Gesundheitspolitik der Sozialdemokraten leider nicht einmal ein Spielball, denn Sie von der SPÖ haben uns ein ziemlich marodes System übergeben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich stehe dazu, dass die vier vorliegenden vom Nationalrat beschlossenen Gesetzesmaterien – das sind das KAG, das Ärztegesetz, das Hebammengesetz und das Bundesgesetz, mit dem öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben werden – sicherlich keine spektakulären Beschlüsse sind, sondern eigentlich kleine Änderungen. Sie sind aber dennoch sehr bedeutende Mosaiksteine im Gefüge der Gesundheitspolitik dieser Regierung und tragen im Detail betrachtet auch massiv zur Qualitätssicherung bei.

Wir ändern im Krankenanstaltengesetz – lassen Sie mich das kurz replizieren – mit § 8 die Zusammensetzung der Ethik-Kommission. Sie wissen, Ethik-Kommissionen gibt es bereits, und zwar sind sie bei den Ämtern der Landesregierungen angesiedelt. Die Aufgabe dieser Ethik-Kommission ist es, vor der Anwendung einer neuen Methode im Krankenanstaltenbereich oder auch bei der Einführung neuer Medizinprodukte entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. So ist zum Beispiel für alle niederösterreichischen Krankenanstalten beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eine für das gesamte Bundesland zuständige Ethik-Kommission tätig.

Behinderte Menschen haben spezifische Interessen und Bedürfnisse. Sie sind natürlich von der Anwendung neuer Arzneimittel besonders betroffen. Die Änderung im Gesetz ist, dass in den Grundsatzbestimmungen jetzt ein Behindertenvertreter vorgesehen ist.

Der § 19 schafft die Arzneimittelkommissionen. Es ist allen bekannt, dass in den letzten Jahren gerade auf dem Arzneimittelsektor, vor allem auf Grund des immer rascheren medizinischen und technischen Fortschrittes sowie der immer größer werdenden Palette von Arzneimitteln, die


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