Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 90

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das verschrieb, damit sie jene Medikamente hat, die sie dann im Rahmen ihrer Berufsausübung für andere braucht. Ich glaube daher, dass mit dieser Gesetzesänderung ein Weg gegangen worden ist, der auch pragmatisch ist und der einen entsprechenden Erfolg darstellt.

Zum Abschluss darf ich – weil dies angesprochen wurde – noch Folgendes sagen: Wir haben es zum Beispiel, was die Ausgaben am Arzneimittelsektor betrifft, sehr "unspektakulär" – wenngleich oft unter viel Kritik – zuwege gebracht, dass wir, ausgehend von den höchsten Steigerungsraten in ganz Europa, die weit über dem Durchschnitt lagen, nunmehr bei den Steigerungsraten seit drei Jahren permanent im untersten Bereich liegen – und das ohne Gewalt, mit Vernunft, mit Verhandeln, mit Zähigkeit und mit Ausnützen aller Möglichkeiten. Wir sind so weit – ich darf das hier betonen –, dass zum Beispiel Schweden im März dieses Jahres unser Modell der ökonomischen Verschreibung zum Gesetz erhoben hat.

Wir glauben, wir brauchen dieses Gesetz nicht, weil wir genügend vernünftige Menschen, auch Ärzte, in diesem Land haben, die sich einer ökonomischen Vernunft beugen. Es soll aber kein Zwang sein, denn es gibt natürlich Ausnahmen, bei denen es notwendig ist und auch möglich sein soll, teure Medikamente zu verschreiben, nämlich dann, wenn bestimmte Unverträglichkeiten eintreten. Diese Freiheit muss erhalten bleiben. – Der Erfolg gibt uns Recht: Die regionalen Krankenkassen kalkulieren in ihren Budgets derzeit bereits nur mehr mit Steigerungen von 4 bis 6 Prozent und können das auch einhalten.

Zum Abschluss noch einen letzten Satz. Ich habe das vielleicht missverstanden: Es wurde hier sozusagen der Regierung empfohlen, sich an den hippokratischen Eid zu halten. – Die Regierung braucht sich nicht an den hippokratischen Eid zu halten, denn die Regierung hat ihn nie geleistet. Ich persönlich habe ihn geleistet. Ich gehöre einer Regierung an. Wenn der Fall eintreten würde, dass ich diesen Eid verletzen müsste, würde ich sofort zurücktreten. Ich halte die Regierung, der ich angehöre, aber für eine gute Regierung und sehe keinen Anlass dazu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.40

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Herta Wimmler. – Bitte, Frau Bundesrätin.

14.41

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es ist schon sehr ausführlich über die Änderungen im Krankenanstaltengesetz, im Hebammengesetz und im Bereich der Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung gesprochen worden.

Ergänzend möchte ich festhalten, dass im Krankenanstaltengesetz nun endlich auch verankert ist, dass eine Behindertenvertretung in der Ethik-Kommission verbindlich vorgesehen ist. Gerade für behinderte Menschen gibt es immer wieder neue Medikamente, Arzneimittel und Heilbehelfe, zu denen sie ohne Behindertenvertretung schwerer Zugang haben. Die gesetzliche Verankerung einer Behindertenvertreterin oder eines Behindertenvertreters ist so wichtig, dass selbst ein Mehraufwand an Kosten gerechtfertigt ist. Ich denke, das ist unser Beitrag zu einem sozialen Österreich.

Ich möchte mich aber im Kernpunkt meiner Ausführungen der Ausbildung zum Beruf des Zahnarztes widmen. Die Ausbildung zum Beruf eines Zahnarztes, wie sie bis jetzt bei uns erfolgte, ist mit den EU-Zahnärzterichtlinien nicht vereinbar. Gemäß diesen gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen ist der Beruf eines Zahnarztes von dem eines Allgemeinmediziners getrennt. Das setzt ein eigenes Zahnmedizinstudium voraus, das in Wien, Graz oder Innsbruck möglich ist. Damit laufen auch die derzeit angebotenen zahnärztlichen Lehrgänge aus und werden keinen weiteren promovierten Medizinern angeboten. Somit wird im Gemeinschaftsrecht eine klare Abgrenzung zwischen beiden Berufen geschaffen.

Was sind nun die gravierenden Änderungen im Studium? – Ich möchte das noch einmal kurz erörtern: Bis jetzt war es so, dass ein promovierter Arzt für Allgemeinmedizin anschließend einen zwei- oder auch dreijährigen Lehrgang für die Ausbildung zum Zahnarzt belegen musste.


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