Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 197

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Der vierte Bericht betrifft das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke schön.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Keuschnigg das Wort. – Bitte.

21.52

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es liegen hier vier Staatsverträge zur Beschlussfassung vor, die im Nationalrat einstimmig genehmigt wurden. Ich gehe davon aus, dass das vermutlich auch hier so sein wird, daher werde ich mich sehr kurz fassen.

Das Ziel dieser vier Staatsverträge ist die Ergänzung und Vervollständigung des Regelwerkes der internationalen Umweltpolitik und des internationalen Umwelt-Managements beim Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden – Stichwort: Schutz von Entwicklungsländern – und bei der Produktion und der Verwendung persistenter organischer Schadstoffe.

Diese Gesetze bringen Vorschriften über die umweltgerechte Entsorgung von Lagerbeständen. Es werden hier die grenzüberschreitenden weiträumigen Luftverfrachtungen – Stichwort: Schutz der Polregionen – geregelt und Bestimmungen für den Informationsaustausch und die gegenseitige Informationsverpflichtung über die grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen erlassen.

Für die österreichische Innen-, aber auch Wirtschaftspolitik haben diese Verträge eine relativ geringe Bedeutung, weil bei uns die Umweltstandards beträchtlich höher sind. Da aber die Umweltpolitik und die Umweltwirtschaft, wie ich ergänzen möchte, immer weniger national regelbar sind und die Probleme nur international gelöst werden können, ist es zweifellos notwendig, diese Staatsverträge abzuschließen. Meine Fraktion wird ihnen daher auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

21.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Gasteiger. – Bitte.

21.54

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! (Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann: Bitte auch so kurz!) – Ich wollte gerade sagen, in aller Kürze:

Die Ratifizierung der drei internationalen Abkommen ist mit Sicherheit ein umweltpolitischer Meilenstein. Ich freue mich sehr, dass wir das heute beschließen können.

Das Rotterdamer Übereinkommen über gefährliche Chemikalien ermöglicht es den Ländern erstmals, die Einfuhr von gefährlichen Chemikalien zu verweigern beziehungsweise zu kontrollieren. Das betrifft natürlich vor allem die Entwicklungsländer, die bisher sehr mit dem Problem zu kämpfen hatten, dass aus den entwickelten Ländern so genannte gefährliche Chemikalien zu ihnen exportiert wurden.


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