Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 254

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den, und sollte sich unsere Empörung nicht einmal gegen ihn wenden?" – Diese Frage stellt der Herr, und ich glaube, das ist eine berechtigte Frage. Ich möchte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hier nicht aus der Verantwortung lassen.

Ich hätte auch einen Vorschlag, wie die Krankenkassensituation in Zukunft besser geregelt werden könnte oder wie die Zukunft der Gebietskrankenkassen aussehen könnte. Wünschenswert wären im Sinn einer Weichenstellung für die Zukunft die Zusammenlegung von Krankenkassen und Staffelungen im administrativen Bereich auf Länderebene, das heißt autonome Länderkassen mit Einnahmen- und Ausgabenkonzept – dadurch wäre die Berücksichtigung der Situation im jeweiligen Bundesland möglich –, Definition eines Leistungskataloges, Grundleistungen und Mindeststandards im Sinne der EU, Definition eines Leistungskataloges für Zusatzleistungen, Möglichkeiten einer Höherversicherung für Zusatzleistungen, Transparenz für erbrachte Leistungen pro Quartal oder Jahr, ein Bonus als Sparanreiz für den Beitragszahler und ergebnisorientierte Leistungen. Es wäre eine Möglichkeit, für die Zukunft einmal darüber nachzudenken.

Der Vorschlag ist die landesweite Zusammenlegung aller Krankenkassen. Das heißt, dass es nur noch eine gibt; keine Bauernversicherung, keine Arbeiterversicherung und was weiß ich was alles mehr, sondern nur noch einen Träger, der das im Land optimal regelt, aber bundesländerweise! (Bundesrat Manfred Gruber: Generaldirektor Gaugg!)  – Nein, ich glaube, da gäbe es noch einige andere Kandidaten, die auch geeignet wären. (Heiterkeit.) Überall muss Gaugg jetzt nicht sein, Gaugg ist kein Vorarlberger – also so will ich es nicht sagen.

Zusammenfassend: Aus den genannten Gründen kann ich der 60. ASVG-Novelle meine Zustimmung leider nicht geben, obwohl dieses Gesetz allgemein einige gute Punkte aufweist. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger: Bravo!)

1.42

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Anna Höllerer. Ich erteile ihr das Wort.

1.42

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Die Änderungen des ASVG, der Parallelgesetze und der heute in Verhandlung stehenden Gesetze beinhalten, wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, gravierende Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen, und zwar auch, wie bereits von meinem Kollegen Bundesrat Fasching erwähnt, im Bereich der Bauern-Sozialversicherung durch die 26. Novelle. Auch eine Änderung des Landarbeitsgesetzes möchte ich hier anführen, diese ist heute noch nicht erwähnt worden. Damit wird eine Klarstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsbegriffes und somit eine genaue Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit erreicht. Das war uns immer ein Anliegen, und das kann nun mit dieser Gesetzesmaterie mitverhandelt werden.

Aber auch ich möchte zur Neukonstruktion des Ausgleichsfonds sprechen und hier vor allem einen Appell zur Solidarität aussprechen. Es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass wir die Solidarität in den Mittelpunkt stellen. Es ist eine Solidarität zwischen den Berufsgruppen und zwischen den Sozialversicherungsträgern gefordert.

Wir haben in Österreich, wie heute bereits angeklungen ist, ein berufsständisches Versicherungs-Pflichtsystem. Das heißt, dass jeder nach seinem Beruf einem Versicherungsträger zugeordnet ist und sich den Versicherungsträger nicht frei aussuchen kann. Das hat große Vorteile, weil in den Versicherungen berufsspezifisch agiert werden kann. Es ist dadurch eine Nähe zum Versicherten gegeben, und das ist von enormer Wichtigkeit.

Aber es hat auch einen großen Nachteil. Dieser zeigt sich insbesondere dann, wenn man die Sozialversicherungsanstalt der Bauern etwas genauer betrachtet. Es sind immerhin 60 Prozent der aktiven Bauern im Nebenerwerb tätig, und sie zahlen in ein anderes Beitragssystem ein, zumeist in die Gebietskrankenkasse, da sie unselbständig erwerbstätig sind. Die Eltern dieser Bauern sind allerdings Leistungsbezieher aus der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.


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