Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 38

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tem­ber 2002 gleichzeitig verhindert sein würden. Auch der Vertreter des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst (miss)verstand die Entschließung so, dass sie eine Regelung für den am 26. September 2002 eingetretenen ,Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers’ enthält, und erteilte demgemäß die – wie sich nachträglich herausstellte, unrichtige – Auskunft, wenn und weil für den Bundeskanzler ein Vertreter bestellt worden sei, könne er auch nicht vor den Bundesrat zitiert werden (sondern nur sein Vertreter).

Eine Klärung dieses Missverständnisses war innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit bedauerlicherweise nicht möglich.“ – Ende des Zitats.

Dies möchte ich den Mitgliedern des Bundesrates zur Kenntnis bringen.

Eingelangt sind weiters die Anfragebeantwortungen 1857/AB bis 1876/AB, die den Anfrage­stellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bun­desrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Der eingelangte Bericht des Rechnungshofes gemäß Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2000 und 2001 wurde bereits an alle Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Den weiters eingelangten Bericht über die soziale Lage 2001 - 2002 hat der Herr Präsident dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Der Herr Präsident hat diese Vorlagen sowie die Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Wahl der vom Bundesrat zu ent­sendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Januar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003) (6/A und 3/NR sowie 6765 und 6766/BR der Beilagen)


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Besoldungs-Novelle 2003.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Berichterstatter Friedrich Hensler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Vize­kanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den


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