Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 48

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Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Januar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Ände­rungsgesetz 2003 – SVÄG 2003) (10/A und 4/NR sowie 6767/BR der Beilagen)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz 2003.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Kaltenbacher übernommen. Ich bitte ihn darum.


Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz 2003 – SVÄG 2003).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jänner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Fasching das Wort. – Bitte.

12.13


Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte den Vorschlag des Kollegen Schennach an und für sich für ganz gut, jeweils die erste Sitzung des Bundesrates bei Über­nahme der Präsidentschaft im jeweiligen Bundesland abzuhalten. Das ist eine gute Idee. Ich darf ihn auch beruhigen, was die Problematik betreffend Landtagssitzungssaal in Eisenstadt angeht. Das Burgenland ist eines der gastfreundlichsten Länder der Welt. Es ist mit den höchsten Zuwachsraten im Tourismus ausgestattet. Ich kann Herrn Kollegen Schennach getrost sa­gen: Uns wird etwas einfallen, den Platzmangel im Sitzungssaal (Bundesrat Konecny: Im Fest­zelt!) zu beheben. (Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Auer.) Davon bin ich überzeugt, die Kollegin weiß das.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Sozialversicherungs-Ände­rungs­gesetzes 2003 hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2003 den Ausgleichs­zulagenrichtsatz für Ehepaare außertourlich um den Betrag von 46,47 € erhöht. Mit dieser Maßnahme wird eine weitere soziale Komponente im Bereich der Pensionsanpassung gesetzt. Durch diese außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare wird einer­seits dem Abrutschen der Betroffenen unter die Armutsgefährdungsschwelle entgegen­getreten, andererseits aber auch eine Kaufkraftsteigerung bei dieser betroffenen Personen­gruppe – immerhin handelt es sich dabei um etwa 37 000 Personen – bewirkt.

 


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