Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 56

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es im Jahre 2001 einen Nullabgang, ein Nulldefizit gegeben, und auch im Jahr 2002 beträgt dieser Abgang maximal 30 Millionen €.

Das heißt nicht, dass man ständig weiter daran arbeiten muss, das zeigt aber, dass wir diese Horrorprognosen Lügen strafen konnten, indem wir unsere Maßnahmen gesetzt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich möchte nur einen kleinen Teilbereich herausnehmen, an dem wirklich alle mitgearbeitet haben – ich sage bewusst, alle, sämtliche Gruppierungen und sämtliche Parteien und Interes­sen­vertretungen –: Bei den Medikamentenkosten gab es noch im Jahre 1999 eine Steige­rungsrate von 12,6 Prozent, also jenseits der 10 Prozent. Durch die gemeinsamen Maßnahmen ist es gelungen, diese im Jahre 2001 auf 4,6 Prozent zu senken. Wir liegen auch im Jahre 2002 bei 6,3 Prozent, bei einem europäischen Schnitt von über 10 Prozent. Und wenn drei Bun­desländer – und das sage ich jetzt bewusst – bei dem Programm von Anfang an voll mitge­zogen hätten, so wie es sechs andere gemacht haben, dann lägen wir heuer bei 5,3 Prozent, aber immerhin sind es noch 6,3 Prozent. Diese Maßnahmen ermöglichen, dass dieses gute System weiter funktioniert.

Damit bin ich im Grunde beim Thema angelangt. Ich glaube, es gehört zu den angenehmen Aufgaben eines Regierungsmitgliedes, zu einer Gesetzesvorlage sprechen zu dürfen, die die Einhelligkeit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat hinter sich hat. Daher bin ich dafür: Tue Gutes und sprich darüber!, und man sollte keine künstlichen Gegensätze bei gemeinsamen Beschlüssen aufbauen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf daher kurz zusammenfassen: Was birgt diese Erhöhung des Ausgleichszulagenricht­satzes für Ehepaare in sich? – Es gibt mehr Geld für Pensionistenehepaare, nämlich durch eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes um 7,3 Prozent. Ehrlicherweise muss man dazusagen, dass die 2 Prozent Pensionserhöhung mit inkludiert sind. Aber es ist die erste außertourliche Erhöhung seit 1994, und es war schon immer ein Anliegen der frei­heitlichen Politik, diese außertourlichen Erhöhungen vorzunehmen.

Damit ist der Ausgleichszulagenrichtsatz von 900 auf 965,53 € gestiegen. Er ist auf das Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes von Alleinstehenden gestiegen. Er war vorher 1,43-mal höher und ist jetzt 1,5-mal höher, was genau den Empfehlungen des „Euro­päischen Haushaltspanels“ in der EU entspricht. Das haben wir damit zum ersten Mal erreicht.

Es sind nicht nur die bisherigen 30 000 Personen davon betroffen, sondern auf Grund dieser Erhöhung kommen zusätzlich 7 000 Personen in den Genuss dieser Ausgleichszulage. Sie sind folgendermaßen verteilt: 25 000 auf das ASVG, 3 000 auf das GSVG und 9 000 auf das BSVG. Das zeigt, dass die niederen Pensionen in allen Versicherungsbereichen zu finden sind und nicht nur auf einer Seite.

Wir wissen, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz nur der Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und dem Richtsatz entspricht. Da möchte ich an die nächste Regierung, wer immer sie stellt, die Aufforderung richten, sich auch des Richtsatzes anzunehmen und diesen entspre­chend anzuheben, denn dies hilft dann der gesamten Bevölkerung. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.50


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Franz Wolfinger. – Bitte.

12.51


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde vieles schon gesagt, was dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Tatsache ist, dass die Vertreter im österreichischen Seniorenrat mit Bundesobmann Stefan Knafl an der Spitze den Antrag eingebracht haben, diesen Ausgleichs­zu­lagen­richtsatz überdurchschnittlich zu erhöhen. Das wird jetzt Gesetz.

 


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