werden. Jemand,
der im Arbeitsverhältnis steht, zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein, und
wenn der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit eintritt, dann bekommt er
Arbeitslosengeld. Die Ausgleichszulage hat sicher eine andere Bedeutung. Damit
soll ausgeglichen werden und sollen soziale Härten verhindert werden. Daher
kann man auch auf die Anrechnung von weiteren Einkünften nicht ganz
verzichten. Dass man da vielleicht das eine oder andere unbürokratischer
gestalten kann, das ist die eine Sache, aber ganz verzichten wird man darauf
nicht können, weil es einfach mit einer Notstandhilfe zu vergleichen
ist. – Das sei zu diesem Thema gesagt.
Nun zum
Pensionsthema im Allgemeinen: Das ist wirklich ein sehr heißes Eisen. In diesem
Sinne möchte ich mich der Meinung meiner Vorrednerin, der Bundesrätin Bachner,
anschließen und auch sagen: Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, dieses Thema
aus der Tagespolitik herauszuhalten und sehr sensibel damit umzugehen.
Nächster Punkt:
Anhebung des Pensionsantrittsalters. – Wenn ich mir den Vorschlag der ÖVP,
der in den Zeitungen kolportiert wurde, ansehe, das Pensionsantrittsalter ab
dem Jahre 2004 pro Quartal um zwei Monate anzuheben, dann muss ich schon
sagen: Die Menschen, die im Arbeitsprozess stehen, haben einen Anspruch auf
eine Lebensplanung, und das ist schon ein sehr harter und gravierender Eingriff
in die Lebensplanung.
Es ist, wie
gesagt, ein sehr heißes Eisen, und solche heiße Eisen darf man eben ohne entsprechende
Schutzvorkehrungen nicht angreifen, sonst verbrennt man sich die Finger. Ich
meine das auch in Richtung ÖVP: Wenn man solche Vorschläge bringt, dann muss
man sich die Finger verbrennen. Auch die ÖVP wird sich daran die Finger
verbrennen.
Wichtig ist es,
dass der Generationenvertrag, von dem wir immer sprechen, in Zukunft erhalten
werden kann, und das wird nur dann funktionieren, wenn es auch weiterhin eine
Akzeptanz zwischen den Generationen gibt und wenn es gelingt, die
Ungerechtigkeiten auszuräumen.
Die Fakten, die
wir in den letzten Tagen über die Medien erfahren konnten, sprechen für sich.
Die Pensionsvorsorge für öffentlich Bedienstete und jene für Bedienstete nach
dem ASVG driften ganz fürchterlich auseinander, und da muss etwas getan werden.
Abschließend und
zusammenfassend ist aus meiner Sicht zu sagen: Eine Anhebung des
Pensionsantrittsalters in der von der ÖVP geforderten Form ab dem
Jahre 2004 kann es nicht geben, das ist unrealistisch. Man kann nicht die
Arbeitslosigkeit praktisch statt des Pensionsantritts verwenden. Das ist
sicher nicht die richtige Lösung. Das ist einfach nicht austauschbar.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Einschnitte in hohe und höhere Pensionen werden, so
wehe es vielen tun wird, im Sinne der Erhaltung des
Generationenvertrages – ich sage es vorsichtig – zumindest in den
nächsten Jahren kommen müssen, sonst wird uns die Jugend und sonst werden uns
die 30- und 35-Jährigen nicht verstehen. Im Endeffekt sind das, wenn ich jetzt
meine Generation hernehme, jene, die dafür Sorge tragen werden, dass unsere
Pensionen bezahlt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und
bei Bundesräten der ÖVP.)
13.15
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der
Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
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