Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 121

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Präsident Herwig Hösele: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr dieses.

18.07


Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Finz! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Wir behandeln jetzt das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen-, Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz geändert werden.

Im Einkommensteuergesetz werden neben anderem gesellschaftliche Veränderungen nach­vollzogen und somit im Bereich der Hinterbliebenenversorgung Partner, die in einer Lebens­gemeinschaft gelebt haben, den Ehepartnern und Kindern als Rentenbezieher aus prämien­begünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorgen gleichgestellt. Da es heute Tatsache ist, dass viele Paare ohne Trauschein zusammenleben, ist diese Anpassung wohl richtig, trotzdem soll das gegenseitige Eheversprechen nach wie vor einen großen Wert für Frau und Mann dar­stellen.

Weiters möchte ich noch auf die Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingehen. Darin wird sichergestellt, dass bei der Übertragung von Ansprüchen auf Zukunfts­vorsorgen keine Steuerpflicht anfällt. Ebenso wird die Schenkungssteuerbefreiung auf Spar­bücher, die am 31. 12. 2002 ausgelaufen ist, um ein Jahr verlängert – jedoch mit der Einschrän­kung, dass Personen der Steuerklasse V nur bis zu einem Betrag von 100 000 € steuerbefreit sind.

Grundsätzlich möchte ich zur Änderung dieses Gesetzes Folgendes sagen: Ich halte es für notwendig und richtig! Wir dürfen nicht vergessen, dass Geld auf Sparbüchern bereits ver­steuertes Geld ist. Menschen, die Sparbücher haben, leisten sich oft weniger als andere, ver­zichten zugunsten des Sparens oft auf vieles, wie zum Beispiel auf Urlaub, Konsum, Kino, Klei­dung, teure Freizeitbeschäftigungen und so weiter. Sie sparen sich das Geld – wie es im Volksmund heißt – oft vom Mund ab. Daher bin ich der Meinung, dass es nur Recht ist, wenn dieses Geld bei Schenkung an Familienangehörige nicht noch einmal versteuert werden muss.

Dasselbe gilt auch für Menschen, die Zukunfts- und Pensionsvorsorge betreiben. Ich persönlich halte es aus den vorher angegebenen Gründen daher auch für notwendig, dass zum Beispiel für Familienangehörige, Eltern, Kinder, Geschwister, bei Erbschaft für Sparbücher und Zu­kunfts­vorsorgen keine Steuer mehr anfallen sollte. Herr Staatssekretär Finz! Ich möchte Sie bitten, in Ihrem Ministerium auch einmal darüber nachzudenken. Die Gründe habe ich vorhin erwähnt.

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass es unser Ziel ist, dass die Menschen in Öster­reich eigenverantwortlich leben und handeln können. Hiefür müssen wir noch mehr Ansätze und Rahmenbedingungen schaffen, und das geschieht mit diesem Gesetz nun teilweise. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker. Ich erteile es ihr.

18.11


Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolle­gin Giesinger hat schon sehr ausführlich über die Erbschafts- und Schenkungssteuer ge­sprochen. Aus diesem Grund kann ich mich sehr kurz fassen, noch dazu weil meine Fraktion den Gesetzesbeschlüssen zustimmen wird.

 


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